Richtlinie zum Betrieb und zur Förderung von Sozialpädagogischen Spielkreisen für Kinder unter drei Jahren
INHALT
Richtlinie zum Betrieb und zur Förderung von Sozialpädagogischen Spielkreisen für Kinder unter drei Jahren
- Richtlinie zum Betrieb und zur Förderung von Sozialpädagogischen Spielkreisen für Kinder unter drei Jahren
- Richtlinie zum Betrieb und zur Förderung von Sozialpädagogischen Spielkreisen für Kinder unter drei Jahren
- A. Einrichtung und Betrieb von Sozialpädagogischen Spielkreisen
- 1.
- Rechtliche Grundlagen, Zweckbestimmung
- § 19 Absatz 5 des Bremischen Tageseinrichtungs- und Kindertagespflegegesetzes (BremKTG)
- 2.
- Auftrag und Zielsetzungen
- 3.
- Angebotsarten und Formen
- 4.
- Aufnahme von Kindern in Sozialpädagogische Spielkreise
- 5.
- Träger von Sozialpädagogischen Spielkreisen
- 6.
- Leitung von Sozialpädagogischen Spielkreisen
- 7.
- Räumlichkeiten für Sozialpädagogische Spielkreise
- 8.
- Betriebserlaubnis für Sozialpädagogische Spielkreise
- B. Finanzierung von Sozialpädagogischen Spielkreisen
- 9.
- Grundsätze für die Gewährung von Zuschüssen
- § 44 der Landeshaushaltsordnung
- 10.
- Art und Höhe der Zuschüsse
- 11.
- Abweichungen in der Belegung, Kürzungen der Zuschüsse
- 12.
- Eigenbeteiligung der Träger
- 13.
- Verfahren bei Auflösung einer Tageseinrichtung
- 14.
- Ausnahmen
- 15.
- Inkrafttreten
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