Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuschüssen bei der Entsiegelung von Flächen im Land Bremen
INHALT
Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuschüssen bei der Entsiegelung von Flächen im Land Bremen
- Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuschüssen bei der Entsiegelung von Flächen im Land Bremen
- Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuschüssen bei der Entsiegelung von Flächen im Land Bremen
- 1.
- Zweck der Förderung
- 2.
- Fördergegenstand
- Die Entsiegelung muss zu einer vollständigen Entkopplung der Fläche von der Kanalisation führen
- 3.
- Zuschussempfänger
- 4.
- Art, Umfang und Höhe der Förderung
- § 44 BremWG
- 5.
- Genehmigungs- und Anzeigeverfahren
- 6.
- Antragstellung
- Bremer Umwelt Beratung e.V. Am Dobben 43 a 28203 Bremen
- 7.
- Auszahlung der Zuschüsse
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