Richtlinien zur Förderung von Tageseinrichtungen gemeinnütziger Elternvereine und Eltern-Kind-Gruppen in der Stadt Bremerhaven
INHALT
Richtlinien zur Förderung von Tageseinrichtungen gemeinnütziger Elternvereine und Eltern-Kind-Gruppen in der Stadt Bremerhaven
- Richtlinien zur Förderung von Tageseinrichtungen gemeinnütziger Elternvereine und Eltern-Kind-Gruppen in der Stadt Bremerhaven
- Richtlinien zur Förderung von Tageseinrichtungen gemeinnütziger Elternvereine und Eltern-Kind-Gruppen in der Stadt Bremerhaven
- 1.
- Rechtliche Grundlagen
- § 18 Absatz 5 des Bremischen Tageseinrichtungs- und Tagespflegegesetzes (BremKTG)
- §§ 4
- 2.
- Allgemeine Förderungsvoraussetzungen
- 3.
- Art und Höhe der Zuschüsse
- 4.
- Regelmäßige Belegung der Plätze
- 5.
- Abweichungen in der Belegung/Kürzung der Zuschüsse
- 6.
- Grundsätze für die Gewährung von Zuschüssen und deren Zahlung
- § 44 der Haushaltsordnung der Freien Hansestadt Bremen (LHO)
- 7.
- Eigenbeteiligung der Träger/Elternbeiträge
- 8.
- Verfahren bei Auflösung einer Tageseinrichtung
- 9.
- Ausnahmen
- 10.
- Inkrafttreten
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