Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 05f/2020 - Hinweise zu arbeits- und dienstrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus
INHALT
Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 05f/2020 - Hinweise zu arbeits- und dienstrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus
- Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 05f/2020 - Hinweise zu arbeits- und dienstrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus
- Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 05f/2020 - Hinweise zu arbeits- und dienstrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus
- Verteiler:
- Vorbemerkung:
- Grundsätzliche Pflicht zur Arbeitsleistung der nicht erkrankten Beschäftigten
- Temporäre Änderung des Arbeitszeitgesetzes
- §§ 4 Abs. 3
- Mitteilungspflichten der Beschäftigten / Weisungsbefugnis des Arbeitgebers oder Dienstherrn
- § 67 Abs. 1 BremBG
- Fürsorgepflicht des Arbeitgebers im Umgang mit Risikogruppen
- Entgeltfortzahlung/Anspruch auf Besoldung
- Umgang mit Dienstreisen
- Ärztliches Attest nach fünf Kalendertagen
- Umgang mit Erholungsurlaub
- Anordnung von Präsenzpflicht für funktionskritisches Personal
- Anordnung von Schichtdienst / Mehrarbeit
- Umgang mit Zeitguthaben auf dem Gleitzeitkonto
- Schließung von Kindertagesstätten/Schulen sowie Pflegediensten und Betreuungseinrichtungen
- § 26 Abs. 3 BremUrlVO
- § 9 Abs. 1 BremBesG
- Einstellung des ÖPNV
- Aufhebung von Rundschreiben
- Kontakt
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