Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 05l/2020 - Hinweise zu arbeits- und dienstrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus
INHALT
Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 05l/2020 - Hinweise zu arbeits- und dienstrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus
- Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 05l/2020 - Hinweise zu arbeits- und dienstrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus
- Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 05l/2020 Hinweise zu arbeits- und dienstrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus
- Verteiler:
- Vorbemerkung:
- Grundsätzliche Pflicht zur Arbeitsleistung der nicht erkrankten Beschäftigten
- Mitteilungspflichten der Beschäftigten / Weisungsbefugnis des Arbeitgebers oder Dienstherrn
- §§ 20
- § 67 Abs. 1 BremBG
- Reiserückkehr aus Risikogebieten
- § 67 Absatz 1 BremBG
- Fürsorgepflicht des Arbeitgebers im Umgang mit Risikogruppen
- Entgeltfortzahlung/Anspruch auf Besoldung
- § 4 des Bremischen Besoldungsgesetzes
- § 67 BremBG
- Umgang mit Dienstreisen
- Ärztliches Attest im Krankheitsfall
- Umgang mit Erholungsurlaub
- § 28 Bremische Urlaubsverordnung (BremUrlVO)
- Rücknahme von Erholungsurlaub bei ärztlich oder behördlich angeordneter Quarantäne
- § 10 Absatz 2 BremUrlVO:
- Anordnung von Präsenzpflicht für funktionskritisches Personal
- Anordnung von Schichtdienst / Mehrarbeit
- § 60 BremBG
- Umgang mit Zeitguthaben auf dem Gleitzeitkonto
- Schließung von Kindertagesstätten/Schulen sowie Pflegediensten und Betreuungseinrichtungen
- § 26 Abs. 3 BremUrlVO
- § 19 Absatz 1 BremUrlVO
- §§ 62a
- § 26 BremUrlVO
- § 9 Abs. 1 BremBesG
- Einstellung des ÖPNV
- Aufhebung von Rundschreiben
- Kontakt
Feedback