Richtlinie der Freien Hansestadt Bremen zur barrierefreien Gestaltung baulicher Anlagen des öffentlichen Verkehrsraums, öffentlicher Grünanlagen und öffentlicher Spiel- und Sportstätten
INHALT
Richtlinie der Freien Hansestadt Bremen zur barrierefreien Gestaltung baulicher Anlagen des öffentlichen Verkehrsraums, öffentlicher Grünanlagen und öffentlicher Spiel- und Sportstätten
- Richtlinie der Freien Hansestadt Bremen zur barrierefreien Gestaltung baulicher Anlagen des öffentlichen Verkehrsraums, öffentlicher Grünanlagen und öffentlicher Spiel- und Sportstätten
- Richtlinie der Freien Hansestadt Bremen zur barrierefreien Gestaltung baulicher Anlagen des öffentlichen Verkehrsraums, öffentlicher Grünanlagen und öffentlicher Spiel- und Sportstätten
- Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- 1.
- Gültigkeitsbereich
- § 1 Abs. 2 Nr. 1 BremLBO
- 1.1
- Ausnahmeregelungen zum Anwendungsbereich
- 1.2
- Beteiligungen bei der Vorhabenplanung
- § 12 Abs. 4 des Bremischen Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und anderer Gesetze (BremBGG)
- 2.
- Allgemeine Anforderungen an die Barrierefreiheit
- 3.
- Gehwege
- 4.
- Querungsanlagen
- 5.
- Plätze
- 6.
- Haltestellenbereiche des Öffentlichen Personennahverkehrs
- 7.
- Lichtsignalanlagen
- 8.
- Rampen
- 9.
- Treppen
- 10.
- Absperrvorrichtungen
- 11.
- Behindertenparkplätze und Taxistände
- 12.
- Grünanlagen
- 13.
- Spielplätze
- 14.
- Sportanlagen
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