Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 14/2015 - Dienstliche Beurteilungen der Beamtinnen und Beamten
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Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 14/2015 - Dienstliche Beurteilungen der Beamtinnen und Beamten
- Rundschreiben der Senatorin für Finanzen Nr. 14/2015 - Dienstliche Beurteilungen der Beamtinnen und Beamten
- Dienstliche Beurteilungen der Beamtinnen und Beamten
- Zum Hintergrund:
- Die wesentlichen Änderungen sind:
- 1.
- Grundsätzliche Abkehr von der Regelbeurteilung zugunsten der Beurteilung aus besonderem Anlass (§ 1 Abs. 2 BremBeurtV/ Ziffer 1.1 Beurteilungsrichtlinien):
- 2.
- Einführung eines mehrstufigen Beurteilungssystems (§ 5 BremBeurtV/Ziffer 3 Beurteilungsrichtlinien):
- 3.
- Einholen von Beurteilungsbeiträgen und Hinzuziehen weiterer Erstbeurteiler/-innen (§ 5 Abs. 2 BremBeurtV/ Ziffer 3.4 Beurteilungsrichtlinien):
- § 5 Abs. 2 BremBeurtV
- 4.
- Beurteilungskommissionen (
- § 5 Abs. 4 BremBeurtV
- § 5 Absatz 4 lässt wie bisher auch die Bildung von Beurteilungskommissionen zu, denen lediglich eine beratende Funktion zukommt. Diese Gremien können unter Beteiligung aller Beurteilerinnen und Beurteiler dazu genutzt werden, auf untereinander vergleichbare, leistungsgerecht abgestufte und somit aussagekräftige Beurteilungen hinzuwirken. Dazu können sie abstrakte Kriterien für die Maßstabsbildung festlegen und diese anhand aktueller Beurteilungen konkreter Beamtinnen und Beamten auf ihre Auswirkung hin betrachten. Dort können jedoch keine Entscheidungen getroffen werden, die zu einer unzulässigen Einflussnahme auf einzelne Beurteilerinnen und Beurteiler führen und diese an die dort besprochenen Gesamtbewertungen im konkreten Einzelfall binden. Neu ist die obligatorische Einbindung der Personalvertretungsgremien in die Beurteilungskommissionen.
- 5.
- Aktualität von Beurteilungen (
- §§ 8
- §§ 8
- 6.
- Bestätigung der Beurteilung durch Erst- und Zweitbeurteiler/-innen (
- § 9 BremBeurtV
- § 9 BremBeurtV
- 7.
- Beurteilungsgespräche (§ 10 BremBeurtV/ Ziffer 8 Beurteilungsrichtlinien):
- § 10 BremBeurtV
- § 10 Abs. 2 BremBeurtV
- 8.
- Eröffnungsgespräch (§ 11 BremBeurtV/ Ziffer 6 Beurteilungsrichtlinien):
- § 11 BremBeurtV
- 9.
- Überarbeitung des Beurteilungsbogens und des Fragenkatalogs für die Beurteilung der Beamtinnen und Beamten der Fachrichtung Allgemeine Dienste (Anlage1 und 2 zu den Beurteilungsrichtlinien):
- 10.
- Besonderheiten für Fachlaufbahnen:
- § 7 BremBeurtV
- § 6 Abs. 2 BremBeurtV
- § 5 Abs. 5 der BremBeurtV
- Kontakt:
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