Handlungshilfe Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) nach § 167 (2) SGB IX für den bremischen öffentlichen Dienst
INHALT
Handlungshilfe Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) nach § 167 (2) SGB IX für den bremischen öffentlichen Dienst
- Handlungshilfe Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) nach § 167 (2) SGB IX für den bremischen öffentlichen Dienst
- Handlungshilfe
- Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) nach § 167 (2) SGB IX für den bremischen öffentlichen Dienst
- Inhalt
- 1.
- BEM im bremischen öffentlichen Dienst - verbessert aufgestellt
- 2.
- Organisationsformen und Beteiligte des BEM in der Dienststelle
- 3.
- Unterstützung der Dienststellen durch die Senatorin für Finanzen
- 4.
- Ablauf des BEM und Fallmanagement
- 5.
- Dokumentation im BEM
- 6.
- Datenschutz und Vertraulichkeit
- 7.
- Auswertung des BEM in der Dienststelle
- 8.
- Ressortübergreifendes Controlling und Evaluation des BEM
- Anlage 2
- Anlage 3
- Anlage 4
- Anlage 5
- Anlage 6
- Anlage 7
- Anlage 8
- 1.
- BEM im bremischen öffentlichen Dienst - verbessert aufgestellt
- BEM-Kompetenzen werden gebündelt
- Datenschutz und Vertraulichkeit werden groß geschrieben
- Information und Fallbegleitung erfolgen aus einer Hand
- Fallmanagement verbessert die Verfahrensqualität und erhöht die Erfolgsaussichten
- Die Wirksamkeit des BEM wird überprüft
- BEM ist Bestandteil des Gesundheitsmanagements
- 2.
- Organisationsformen und Beteiligte des BEM in der Dienststelle
- BEM-Team
- BEM-Beauftragte
- 2.1
- EM-Team
- Zusammensetzung des BEM-Teams
- Organisation der Arbeit des BEM-Teams in der Dienststelle
- Aufgaben und Arbeitsweise des BEM-Teams
- 2.2
- BEM-Beauftragte
- Auswahl von BEM-Beauftragten
- Organisation der Arbeit von BEM-Beauftragten in der Dienststelle
- Aufgaben und Arbeitsweise der/des BEM-Beauftragten
- 2.3
- Weitere am BEM ggf. beteiligte Personen/Stellen
- Besondere Bedeutung betriebsärztlicher Beratung
- 3.
- Unterstützung der Dienststellen durch die Senatorin für Finanzen
- 4.
- Ablauf des BEM und Fallmanagement
- Alle Schritt im BEM-Verfahren bei vollständigem Ablauf
- Schaubild: Verfahrensbeteiligte
- Schaubild: Verfahrensablauf
- 4.1
- Einsetzen des BEM
- 4.2
- Die Einleitung des BEM
- BEM zeitnah anbieten
- Zum Informationsgespräch einladen, um Orientierung zu geben und Vertrauen zu stärken
- Was ist zu tun?
- 4.3
- Das Informationsgespräch
- Unwissenheit sollte kein Grund mehr für Ablehnung sein
- Was ist zu tun?
- 4.4
- Die Situationsanalyse
- Zentrale Fragestellung im BEM
- Zur Situationsanalyse gehört immer:
- Ergänzend kann nötig bzw. sinnvoll sein:
- Was ist zu tun?
- 4.5
- Maßnahmen planen und vereinbaren
- Das BEM-Verfahren als offener Suchprozess
- Ansatzpunkte für Maßnahmen im BEM:
- Was ist zu tun?
- 4.6
- Die Umsetzung der Maßnahmen
- Was ist zu tun?
- 4.7
- Die Wirksamkeitsprüfung und der Abschluss des BEM
- Was ist zu tun?
- 5.
- Dokumentation im BEM
- In der Krankenakte (Teilakte der Personalakte) wird dokumentiert
- In einer Sachakte beim BEM-Beauftragten wird dokumentiert
- Aufbewahrungsdauer von 3 Jahren
- 6.
- Datenschutz und Vertraulichkeit
- Verpflichtung zur Verschwiegenheit und zur Einhaltung des Datenschutzes
- § 11 Absatz 3 BremDSGVOAG
- Information und transparente Regeln sind der Schlüssel für Vertrauen in das BEM
- Einwilligung der Beschäftigten zur Datenerhebung
- Grundsätze der Verarbeitung von Daten im BEM
- Basisdaten des BEM in der Personalakte (Krankenakte) bei der Personalstelle
- Verlaufsdokumentation in der BEM-Akte (Sachakte) bei den BEM-Beauftragten
- Zugangsregelungen für BEM-Akten
- Aufbewahrungsdauer der Daten aus BEM-Verfahren
- Auskunftsrecht der BEM-Nehmer bzw. BEM-Nehmerinnen
- 7.
- Auswertung des BEM in der Dienststelle
- 8.
- Ressortübergreifendes Controlling und Evaluation des BEM
- Anlagen
- § 15 Abs. 1 BremUrlVO
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