Ausführungsvorschrift zu § 41 SGB XII
INHALT
Ausführungsvorschrift zu § 41 SGB XII
- Ausführungsvorschrift zu § 41 SGB XII
- Ausführungsvorschrift zu § 41 SGB XII
- Stand 01.12.2020
- Gesetzestext: § 41 Leistungsberechtigte
- Zu Absatz 1:
- 41.1.0 Regelungsziel
- 41.1.1 Allgemeine Leistungsvoraussetzungen
- 41.1.2 Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen der Leistungsvoraussetzungen
- 41.1.3 Personenkreis
- 41.1.4 Hilfebedürftigkeit
- 41.1.5 Gewöhnlicher Aufenthalt im Inland
- 41.1.5.1 Definition des gewöhnlichen Aufenthalts, Prognoseentscheidung
- 41.1.5.2 Indizien für Lebensmittelpunkt im In- oder Ausland
- 41.1.5.3 Aufenthaltswille
- 41.1.5.4 Gewöhnlicher Aufenthalt im gesamten Bewilligungszeitraum
- 41.1.5.5 Bei Auslandsaufenthalten
- Zu Absatz 2:
- 41.2.0 Regelungsziel
- 41.2.1 Leistungsvoraussetzungen
- 41.2.2 Nachweis über Geburtstag und -monat
- Zu Absatz 3:
- 41.3.0 Regelungsziel
- 41.3.1 Leistungsvoraussetzungen nach Absatz 3
- 41.3.2 18. Lebensjahr vollendet
- 41.3.3 Feststellung der dauerhaften vollen Erwerbsminderung
- 41.3.4 volle Erwerbsminderung
- 41.3.4.1 Krankheit und Behinderung
- 41.3.4.2 Kausalität - „
- wegen
- “
- 41.3.4.3 unter drei Stunden täglich
- 41.3.4.4 auf nicht absehbare Zeit
- 41.3.4.5 übliche Bedingungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
- 41.3.4.6 Ausnahmen nach § 43 Absatz 2 Satz 3 SGB VI
- 41.3.5 unabhängig von der Arbeitsmarktlage
- 41.3.6 Dauerhaftigkeit
- 41.3.7 Erwerbsunfähigkeit
- Zu Absatz 3a:
- 41.3a.0 Regelungsziel
- 41.3a.1 Voraussetzungen
- 41.3a.2 Werkstatt für behinderte Menschen und andere Leistungsanbieter
- 41.3a.3 Durchlaufen des Eingangsverfahrens und Berufsbildungsbereichs
- 41.3a.4 Ausbildungsverhältnis
- Zu Absatz 4:
- 41.4.0 Regelungsziel
- 41.4.1 Begriff der Bedürftigkeit
- Hilfebedürftig
- 41.4.2 Begriff des Herbeiführens / Kausalität
- Herbeiführen
- 41.4.3 Verschuldensmaßstab
- in subjektiv vorwerfbarer Weise vorsätzlich oder grob fahrlässig
- Vorhersehbarkeit
- vorsätzlichen
- Direkter Vorsatz:
- Bedingter Vorsatz
- grober Fahrlässigkeit
- einfache fahrlässige
- Vorwerfbarkeit
- 41.4.4 Darlegungs- und Beweislast
- 41.4.5 Zehn-Jahres-Zeitraum
- in dem Zeitraum der letzten zehn Jahre
- 41.4.6 Rechtsfolge / Kein Anspruch auf Grundsicherung
- in vollem Umfang
- 41.4.7 Verhältnis des Anspruchsausschlusses zum Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt
- Inkrafttreten
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