Wahlordnung zur Wahl der Vertreter der Bediensteten in Eigenbetrieben
INHALT
Wahlordnung zur Wahl der Vertreter der Bediensteten in Eigenbetrieben
- Wahlordnung zur Wahl der Vertreter der Bediensteten in Eigenbetrieben
- § 6a Abs. 7 des Bremischen Gesetzes für Eigenbetriebe des Landes und der Stadtgemeinden
- § 1 Wahlvorstand, Wahlhelfer
- § 2 Bestellung des Wahlvorstandes
- § 6a Abs. 3 des Bremischen Gesetzes für Eigenbetriebe des Landes und der Stadtgemeinden
- § 6a Abs. 6 Satz 3 des Bremischen Gesetzes für Eigenbetriebe des Landes und der Stadtgemeinden
- § 3 Zusammensetzung und Aufgaben des Wahlvorstandes
- § 4 Wählerverzeichnis
- § 3 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 der Wahlordnung zum Bremischen Personalvertretungsgesetz
- § 5 Einspruch gegen das Wählerverzeichnis
- § 3 der Wahlordnung zum Bremischen Personalvertretungsgesetz
- § 6 Wahlausschreiben
- § 6 der Wahlordnung zum Bremischen Personalvertretungsgesetz
- § 7 Abs. 5 und 6
- § 7 Wahlvorschläge
- § 9 Abs. 2 und 3 der Wahlordnung zum Bremischen Personalvertretungsgesetz
- § 10
- § 8 Einleitung eines weiteren Wahlgangs bei Übergang des Vorschlagsrechts auf die Bediensteten
- § 7 Abs. 5 und 6
- § 6 Nr. 4
- § 9 Mehrheitswahl
- § 7 Abs. 1 Satz 3
- § 10 Wahlhandlung, Stimmabgabe, Wahlergebnis
- §§ 8
- §§ 16
- § 11 Erklärung der Gewählten
- § 12 Durchführung eines weiteren Wahlganges
- §§ 6
- § 13 Aufbewahrung von Wahlunterlagen
- § 14 Schutz der Wahl, Wahlkosten
- § 20 des Bremischen Personalvertretungsgesetzes
- § 15 Gemeinsamer Betriebsausschuss
- § 6 Abs. 1 Satz 2 des Bremischen Gesetzes für Eigenbetriebe des Landes und der Stadtgemeinden
- § 3 Abs. 1
- § 16 Nachwahl
- §§ 1
- § 17 Inkrafttreten
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