Bremische Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt in der Fachrichtung Justiz zur Verwendung im Vollzugs- und Werkdienst
DE - Landesrecht Bremen

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Bremische Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt in der Fachrichtung Justiz zur Verwendung im Vollzugs- und Werkdienst

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