Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 04/2022 - Absenkung der Erbbauzinssätze für Wohnen und Gemeinbedarf, für alle Erbbaurechte, die bis 31.12.2025 bestellt werden
INHALT
Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 04/2022 - Absenkung der Erbbauzinssätze für Wohnen und Gemeinbedarf, für alle Erbbaurechte, die bis 31.12.2025 bestellt werden
- Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 04/2022 - Absenkung der Erbbauzinssätze für Wohnen und Gemeinbedarf, für alle Erbbaurechte, die bis 31.12.2025 bestellt werden
- Rundschreiben des Senators für Finanzen Nummer 04/2022 vom 15.12.2021 -
- Absenkung der Erbbauzinssätze für Wohnen und Gemeinbedarf für alle Erbbaurechte, die bis zum 31.12.2025 bestellt werden
- Verteiler:
- Über Verteilerlisten:
- Adressatenkreis:
- Vorbemerkung
- Erbbauzinssätze für Grundstücke des Landes und der Stadtgemeinde Bremen, die ausschließlich oder überwiegend für Wohnzwecke genutzt werden
- Erbbauzinssätze für Grundstücke des Landes und der Stadtgemeinde Bremen, die für Gemeinbedarfszwecke, soziale Einrichtungen, Projekte des gemeinschaftlichen Wohnens (Bau- und Mietgemeinschaft, genossenschaftliches Wohnen) usw. genutzt werden
- Erbbauzinssätze für Sportnutzung
- Erbbauzinssätze für Grundstücke des Landes und der Stadtgemeinde Bremen, die gewerblich genutzt werden
- Kontakt
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