Richtlinie der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz über die Gewährung von Billigkeitsleistungen für einen Energiekostenausgleich zur Bewältigung der direkten und indirekten Fol...
INHALT
Richtlinie der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz über die Gewährung von Billigkeitsleistungen für einen Energiekostenausgleich zur Bewältigung der direkten und indirekten Folgen der Energiekrise im Land Bremen
- Richtlinie der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz über die Gewährung von Billigkeitsleistungen für einen Energiekostenausgleich zur Bewältigung der direkten und indirekten Folgen der Energiekrise im Land Bremen
- Richtlinie der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz über die Gewährung von Billigkeitsleistungen für einen Energiekostenausgleich zur Bewältigung der direkten und indirekten Folgen der Energiekrise im Land Bremen
- 1.
- Zweck, Rechtsgrundlage
- 2.
- Gegenstand der Billigkeitsleistung
- 3.
- Antragsberechtigte
- 4.
- Voraussetzung, Art und Umfang, Höhe der Billigkeitsleistung
- 5.
- Ausschluss der Förderung – Verhinderung der Überkompensation
- 6.
- Verfahren
- Verwendungsnachweis:
- 7.
- Sonstige Bestimmungen
- 8.
- Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage Berechnungsformel
- =
- Preises
- x
- x
- minus
- x
- Gas / Wärme:
- Strom:
- Beispielrechnung für Gas:
- Historisch:
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