Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 14/2022 - Arbeitsrechtliche Hinweise zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
INHALT
Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 14/2022 - Arbeitsrechtliche Hinweise zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- Rundschreiben des Senators für Finanzen Nr. 14/2022 - Arbeitsrechtliche Hinweise zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- Rundschreiben des Senators für Finanzen Nummer 14/2022 vom 01.12.2022
- Arbeitsrechtliche Hinweise zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- Verteiler:
- Über Verteilerlisten:
- Adressatenkreis:
- Allgemeines
- 2. Fristen zur Datenübertragung an die Krankenkasse
- Spätestens zum 1. Januar 2023 wird die eAU verpflichtend.
- 3. Abruf der Daten durch den Arbeitgeber
- 4. Zuständige Krankenkasse
- 5. Stationäre Aufenthalte
- 6. Störfälle
- zur Vorlage beim Arbeitgeber
- 7. Datenschutz
- 8. Pflichten der Beschäftigten
- anzuzeigen
- 9. Ausgenommener Personenkreis
- 10. Sonstige Hinweise
- 11. Zusammenarbeit mit Performa Nord oder anderen Dienstleistern
- Kontakt
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