Allgemeinverfügung des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen - Luftfahrtbehörde -: Zulassung einer Ausnahme vom Verbot der Nutzung des Luftraums durch den Aufstieg von Feuerwerkskörpern gemäß...
INHALT
Allgemeinverfügung des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen - Luftfahrtbehörde -: Zulassung einer Ausnahme vom Verbot der Nutzung des Luftraums durch den Aufstieg von Feuerwerkskörpern gemäß § 19 Absatz 1 Nummer 2a Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
- Allgemeinverfügung des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen - Luftfahrtbehörde -: Zulassung einer Ausnahme vom Verbot der Nutzung des Luftraums durch den Aufstieg von Feuerwerkskörpern gemäß § 19 Absatz 1 Nummer 2a Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
- Allgemeinverfügung des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen Luftfahrtbehörde Zulassung einer Ausnahme vom Verbot der Nutzung des Luftraums durch den Aufstieg von Feuerwerkskörpern gemäß § 19 Absatz 1 Nummer 2a Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
- 1.
- Umfang der Zulassung
- 2.
- Nebenbestimmungen
- § 36 Absatz 2 Bremisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BremVwVfG)
- 3.
- Bekanntgabe
- 4.
- Begründung
- 5.
- Rechtsbehelfsbelehrung
- 6.
- Hinweise
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