Richtlinien für den Betrieb von Einrichtungen und zur Wahrnehmung der Aufgaben zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und sonstigen betreuten Wohnformen gemäß §§ 45 bis 48a SGB ...
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Richtlinien für den Betrieb von Einrichtungen und zur Wahrnehmung der Aufgaben zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und sonstigen betreuten Wohnformen gemäß §§ 45 bis 48a SGB VIII im Lande Bremen
- Richtlinien für den Betrieb von Einrichtungen und zur Wahrnehmung der Aufgaben zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und sonstigen betreuten Wohnformen gemäß §§ 45 bis 48a SGB VIII im Lande Bremen
- Richtlinien für den Betrieb von Einrichtungen und zur Wahrnehmung der Aufgaben zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und sonstigen betreuten Wohnformen gemäß §§ 45 bis 48a SGB VIII im Lande Bremen
- 1.
- Zweck der Richtlinien
- 1.1
- Zuständigkeit
- 1.2
- Genehmigungspflicht
- 1.2.1
- Einrichtungsbegriff
- 1.3
- Geltungsbereich der Richtlinien
- 2.
- Grundsätze für den Betrieb von Heimen und sonstigen betreuten Wohnformen
- 2.1
- Leitlinien, Aufgabenstellung
- 2.2
- Konzeption/Leistungsbeschreibung
- 2.3
- Schule
- 2.4
- Rechte der Minderjährigen
- 2.4.1
- Gewaltanwendung
- 2.4.2
- Beteiligung
- 2.4.3
- Taschengeld
- 2.5
- Zusammenarbeit
- 2.6
- Hilfeplanung
- 3.
- Voraussetzungen für den Betrieb einer Einrichtung
- 3.1
- Standort
- 3.2
- Einhaltung baurechtlicher Vorschriften/Baugenehmigungspflicht
- § 52 BremLBO
- § 3 Abs. 1 BremLBO
- 3.3
- Struktur und Größe der Einrichtungen für Minderjährige
- 3.3.1
- Gruppengrößen
- 3.3.2
- Räumlichkeiten
- 3.3.2.1
- Ausgestaltung
- 3.3.3
- Gemeinschaftlich genutzte Räume
- 3.3.3.1
- Sanitärräume
- 3.3.3.2
- Sonstige Räumlichkeiten
- 3.4
- Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter
- 3.4.1
- Persönliche Eignung
- 3.4.2
- Beschäftigungsverbot
- 3.4.3
- Fachkräfte
- 3.4.3.1
- Sozialpädagogische Fachkräfte
- 3.4.3.2
- Fachkräfte in Einrichtungen für behinderte junge Menschen
- 3.4.3.3
- Beschäftigung ande
- r
- er Personen
- 3.4.4
- Fachliche Leitung und Verwaltung
- 3.4.5
- Pädagogische Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter
- 3.4.5.1
- Personen ohne entsprechende Ausbildung
- 3.4.6
- Personalschlüssel
- 3.4.6.1
- Mindeststandard
- 3.4.7
- Gruppenübergreifender Dienst
- 3.5
- Wirtschaftliche Sicherheit
- 4.
- Gesundheit/Hygiene
- 5.
- Medizinische Versorgung
- –
- Die Ausgabe von Medikamenten an einzelne Minderjährige darf nur auf ärztliche Anordnung erfolgen und ist zu dokumentieren.
- 6.
- Dokumentation
- 7.
- Unfallverhütung/Versicherung
- 8.
- Meldepflichten
- 9.
- Datenschutz
- 10.
- Unterrichtungspflicht des Trägers
- 11.
- Betriebserlaubnis
- 11.1
- Antragstellung
- 11.1.1
- Unterlagen
- 11.1.2
- Örtliche Überprüfung/Zutrittsrecht
- 11.2
- Prüfung durch das Landesjugendamt
- 11.3
- Betriebserlaubniserteilung/Betriebserlaubnisrücknahme
- 11.3.1
- Meldung der Betriebsaufnahme
- 11.4
- Ausnahmen von den vorstehenden Regelungen
- 12.
- Übergangsvorschriften
- 13.
- Inkrafttreten
- 14.
- Anpassung der Richtlinien
- Gemeinsame Wohnform für Schwangere und Mütter mit ihren Kindern § 34 SGB VIII
- Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder § 19 SGB VIII
- Heilpädagogische Tagesgruppe
- Heimerziehung/ Wohngruppe 5 Wochentage
- Heimerziehung/Wohngruppe
- Wochentage
- Heimerziehung heilpädagogisch/therapeutische Wohngruppe
- Heimerziehung Familienanaloge Wohngruppe
- Erziehungsstellen
- Heimerziehung Jugendwohngemeinschaft
- Betreutes Jugendwohnen
- Mobile Betreuung
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