Ausführungsvorschrift zu § 5 der Verordnung über die Bewährungsanforderungen für die Einstellung von Bewerbern aus dem Beitrittsgebiet in ein Beamtenverhältnis (Bewährungsanforderungsverordnung) ...
INHALT
Ausführungsvorschrift zu § 5 der Verordnung über die Bewährungsanforderungen für die Einstellung von Bewerbern aus dem Beitrittsgebiet in ein Beamtenverhältnis (Bewährungsanforderungsverordnung) vom 20. August 1991 des feuerwehrtechnischen Dienstes an der Landesfeuerwehrschule Brandenburg
Feedback