Verwaltungsvorschriften zur Sonderpädagogik-Verordnung (VV-SopV)
INHALT
Verwaltungsvorschriften zur Sonderpädagogik-Verordnung (VV-SopV)
- Verwaltungsvorschriften zur Sonderpädagogik-Verordnung (VV-SopV)
- 1 - zu § 1 Abs.
- 2 - zu § 2 Aufgaben und Organisation der Sonderpädagogischen Förder- und Beratungsstellen
- 3 - zu § 3 SopV - Feststellungsverfahren
- 4 - zu § 4 SopV - Förderausschuss
- 5 - zu § 5 SopV - Entscheidung des staatlichen Schulamtes
- 6 - zu § 6 Abs. 2 SopV - Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs
- 7 - zu §§ 7 bis 11 SopV - Gemeinsamer Unterricht
- 8 - zu § 8 Abs. 2 und § 13 SopV - Sonstiges pädagogisches und sonstiges Personal
- 9 - zu § 12 Abs. 2 SopV - Schülerinnen und Schüler mit autistischem Verhalten
- 10 - zu § 13 Abs. 1, 2 und 3 SopV - Besondere Organisationsformen der Schulen und Klassen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen“, „emotionale und soziale Entwicklung“ oder „Sprache“
- 11 - zu § 9 Abs. 4 und § 13 Abs. 4 SopV - Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“
- 12 - zu § 14 Abs. 3 SopV - Dauer des Schulbesuchs
- 13 - zu § 9 Abs. 2 und 15 Abs. 3 SopV - Begegnung mit fremden Sprachen
- 14 - zu § 15 Abs. 5 SopV Unterricht in Deutscher Gebärdensprache
- 15 - Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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