Nichtberücksichtigung von Zeiten einer Tätigkeit als Angehöriger der Grenztruppen der ehemaligen DDR gem. § 2 Abs. 2 der 2. BesÜV und § 30 BBesG<br> Zeiten bei Vorgängereinrichtungen der Grenztru...
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Nichtberücksichtigung von Zeiten einer Tätigkeit als Angehöriger der Grenztruppen der ehemaligen DDR gem. § 2 Abs. 2 der 2. BesÜV und § 30 BBesG<br> Zeiten bei Vorgängereinrichtungen der Grenztruppen (NVA-Grenze und Grenzpolizei)
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