Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz (WO-LPersVG)
INHALT
Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz (WO-LPersVG)
- Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz (WO-LPersVG)
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften über Vorbereitung und Durchführung der Wahl
- Abschnitt 2 Besondere Vorschriften für die Wahl mehrerer Personalratsmitglieder oder Gruppenvertretungsmitglieder
- Unterabschnitt 1 Wahlverfahren bei Vorliegen mehrerer Wahlvorschläge (Verhältniswahl)
- Unterabschnitt 2 Wahlverfahren bei Vorliegen eines Wahlvorschlages (Mehrheitswahl)
- Abschnitt 3 Besondere Vorschriften für die Wahl eines Personalratsmitgliedes oder eines Gruppenvertretungsmitgliedes (Mehrheitswahl)
- Abschnitt 1 Wahl der Stufenvertretung
- Abschnitt 2 Wahl der Jugend- und Auszubildendenstufenvertretung
- Abschnitt 3 Wahl des Hauptpersonalrates
- Kapitel 1 Wahl des Personalrates
- § 1 Wahlvorstand, Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
- § 2 Beschlüsse, Ersatzmitglieder
- § 2a Video- und Telefonkonferenzen
- § 2b Elektronische Kommunikation
- § 3 Feststellung der Beschäftigtenzahl, Wahlberechtigtenverzeichnis
- § 4 Einsprüche gegen das Wahlberechtigtenverzeichnis
- § 5 Vorabstimmungen
- § 6 Ermittlung der Anzahl der zu wählenden Personalratsmitglieder, Verteilung der Sitze auf die Gruppen
- § 7 Wahlausschreiben
- § 8 Wahlvorschläge, Einreichungsfrist
- § 9 Inhalt der Wahlvorschläge
- § 10 Sonstige Erfordernisse
- § 11 Behandlung der Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand, ungültige Wahlvorschläge
- § 12 Nachfrist für die Einreichung von Wahlvorschlägen
- § 13 Bezeichnung der Wahlvorschläge
- § 14 Bekanntgabe der Wahlvorschläge
- § 15 Sitzungsprotokoll
- § 16 Ausübung des Wahlrechts, Stimmzettel, ungültige Stimmabgaben
- § 17 Wahlhandlung
- § 18 Briefwahl
- § 19 Behandlung der Wahlbriefe
- § 20 Stimmabgabe in besonderen Fällen, Anordnung der Briefwahl
- § 21 Feststellung des Wahlergebnisses
- § 22 Wahlprotokoll
- § 23 Benachrichtigung der gewählten Bewerberinnen und Bewerber
- § 24 Bekanntmachung des Wahlergebnisses
- § 25 Aufbewahrung der Wahlunterlagen
- Unterabschnitt 1 Wahlverfahren bei Vorliegen mehrerer Wahlvorschläge (Verhältniswahl)
- § 26 Voraussetzungen für die Verhältniswahl, Stimmzettel, Stimmabgabe
- § 27 Ermittlung der gewählten Gruppenvertretungsmitglieder bei Gruppenwahl
- § 28 Ermittlung der gewählten Gruppenvertretungsmitglieder bei gemeinsamer Wahl
- Unterabschnitt 2 Wahlverfahren bei Vorliegen eines Wahlvorschlages (Mehrheitswahl)
- § 29 Voraussetzungen für Mehrheitswahl, Stimmzettel, Stimmabgabe
- § 30 Ermittlung der gewählten Bewerberinnen und Bewerber
- § 31 Voraussetzungen für die Mehrheitswahl, Stimmzettel, Stimmabgabe, Wahlergebnis
- Kapitel 2 Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung
- Kapitel 3 Wahl der Stufenvertretung
- § 33 Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl des Personalrates
- § 34 Leitung der Wahl
- § 35 Feststellung der Beschäftigtenzahl, Wahlberechtigtenverzeichnis
- § 36 Ermittlung der Zahl der zu wählenden Mitglieder der Stufenvertretung, Verteilung der Sitze auf Gruppen
- § 37 Gleichzeitige Wahl
- § 38 Wahlausschreiben
- § 39 Bekanntmachung des Wahlvorstandes der Stufenvertretung
- § 40 Sitzungsprotokoll
- § 41 Stimmabgabe, Stimmzettel
- § 42 Briefwahl
- § 43 Feststellung und Bekanntmachung des Wahlergebnisses
- § 44 Vorbereitung und Durchführung der Wahl
- § 45 Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl der Stufenvertretung
- § 46 Leitung der Wahl
- § 47 Durchführung der Wahl
- Kapitel 4 Wahl des Gesamtpersonalrates
- Kapitel 5 Sonstige Vorschriften, Schlußbestimmungen
- § 51a Übergangsvorschrift
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