BbgKPHG
INHALT
Gesetz über den Beruf der Gesundheits- und Krankenpflegehelferin und des Gesundheits- und Krankenpflegehelfers im Land Brandenburg (Brandenburgisches Krankenpflegehilfegesetz - BbgKPHG)
- Gesetz über den Beruf der Gesundheits- und Krankenpflegehelferin und des Gesundheits- und Krankenpflegehelfers im Land Brandenburg (Brandenburgisches Krankenpflegehilfegesetz - BbgKPHG)
- Inhaltsübersicht
- § 1 Führen der Berufsbezeichnung
- § 2 Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis
- § 2a Erteilung der Erlaubnis für außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erworbene abgeschlossene Ausbildungen
- § 2b Unterlagen und Bescheinigungen zur Anerkennung von außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erworbenen abgeschlossenen Ausbildungen
- § 2c Verfahren für die Anerkennung von außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erworbenen abgeschlossenen Ausbildungen
- § 2d Verwaltungszusammenarbeit
- § 2e Vorwarnmechanismus
- § 3 Ausbildungsziel
- § 4 Dauer und Struktur der Ausbildung
- § 5 Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung
- § 7 Anrechnung von Fehlzeiten
- § 8 Verordnungsermächtigung
- § 9 Ausbildungsvertrag
- § 10 Pflichten des Trägers der Ausbildung
- § 11 Pflichten der Schülerin und des Schülers
- § 12 Ausbildungsvergütung
- § 13 Probezeit
- § 14 Ende des Ausbildungsverhältnisses
- § 15 Kündigung des Ausbildungsverhältnisses
- § 16 Beschäftigung im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis
- § 17 Nichtigkeit von Vereinbarungen
- § 18 Mitglieder geistlicher Gemeinschaften, Diakonissen, Diakonieschwestern
- § 19 Zuständige Behörde
- § 19a Erbringung von Dienstleistungen
- § 20 Ordnungswidrigkeiten
- § 21 Nichtanwendung des Berufsbildungsgesetzes
- § 21a Nichtanwendung des Brandenburgischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes
- § 22 Weitergeltung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnungen
- § 23 Weitergeltung staatlicher Anerkennung von Schulen
- § 24 In-Kraft-Treten
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