Protokoll zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luft... (0.814.326)
INHALT
Protokoll zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend Schwermetalle
- Protokoll zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend Schwermetalle
- Art. 1 Begriffsbestimmungen
- Art. 2 Ziel
- Art. 3 Grundlegende Verpflichtungen
- Art. 3 bis ¹⁵ Flexible Übergangsvorkehrungen
- Art. 4 Informations‑ und Technologieaustausch
- Art. 5 Strategien, Politiken, Programme und Massnahmen
- Art. 6 Forschung, Entwicklung und Überwachung
- Art. 7 Berichterstattung
- Art. 8 Berechnungen
- Art. 9 Einhaltung des Protokolls
- Art. 10 Überprüfung durch die Vertragsparteien auf Tagungen des Exekutivorgans
- Art. 11 Beilegung von Streitigkeiten
- Art. 12 Anhänge
- Art. 13 Änderungen des Protokolls
- Art. 14 Unterzeichnung
- Art. 15 Ratifikation, Annahme, Genehmigung und Beitritt
- Art. 16 Verwahrer
- Art. 17 Inkrafttreten
- Art. 18 Rücktritt
- Art. 19 Verbindliche Wortlaute
- Unterschriften
- Anhang I
- Schwermetalle, auf die in Artikel 3 Absatz 1 Bezug genommen wird, und das Bezugsjahr für die Verpflichtung
- Anhang II ²⁹
- Kategorien ortsfester Quellen
- I. Einleitung
- II. Verzeichnis der Kategorien
- Anhang III ³⁰
- Beste verfügbare Techniken zur Begrenzung der Emissionen von Schwermetallen und ihren Verbindungen aus den in Anhang II aufgeführten Kategorien von Quellen
- Anhang IV ³¹
- Fristen bis zur Anwendung von Grenzwerten und besten verfügbaren Techniken für neue und bestehende ortsfeste Quellen
- Anhang V ³²
- Grenzwerte für die Begrenzung von Emissionen aus grösseren ortsfesten Quellen
- A. Vertragsparteien mit Ausnahme der Vereinigten Staaten von Amerika
- B. Vereinigte Staaten von Amerika
- Anhang VI ³⁶
- Produktkontrollmassnahmen
- Anhang VII
- Produktmanagementmassnahmen
- Geltungsbereich am 4. Oktober 2024 ³⁷
- Erklärung
- Schweiz
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