Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (946.231.176.72)
INHALT
Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine
- Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine
- 1. Abschnitt: Begriffe
- Art. 1
- 2. Abschnitt: Beschränkungen des Handels
- Art. 2 ¹⁰
- Art. 2 a ¹¹ Rüstungsgüter
- Art. 3 ²¹
- Art. 4 Zivil und militärisch verwendbare Güter
- Art. 5 Güter zur militärischen und technologischen Stärkung oder zur Entwicklung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors
- Art. 6 ³⁷ Ausnahmen von den Artikeln 4 und 5
- Art. 7 ⁵³ Bewilligungsverfahren
- Art. 8 ⁵⁵ Sistierung und Widerruf von Bewilligungen
- Art. 9 Güter für die Luft- und Raumfahrt
- Art. 9 a ⁶⁵ Güter und Technologien der Seeschifffahrt
- Art. 9 b ⁷³ Flugturbinenkraftstoffe und Kraftstoffadditive
- Art. 10 Güter für die Ölraffination und die Verflüssigung von Erdgas ⁸³
- Art. 11 ⁸⁷ Güter für den Energiesektor
- Art. 11 a ⁹² Güter zur Stärkung der Industrie
- Art. 12 ¹⁰⁴
- Art. 12 a ¹⁰⁵ Rohöl und Erdölerzeugnisse
- Art . 12 b ¹⁰⁷ Handel, Vermittlung und Transport von Rohöl und Erdölerzeugnissen mit oder nach Drittstaaten
- Art. 12 c ¹¹¹ Bewilligungspflicht für den Verkauf von Tankschiffen
- Art. 13 Einfuhr von Gütern aus den bezeichneten Gebieten
- Art. 14 Ausfuhr von Gütern nach den bezeichneten Gebieten
- Art. 14 a ¹¹² Eisen- und Stahlerzeugnisse
- Art. 14 b ¹¹⁶ Luxusgüter
- Art. 14 c ¹²³ Wirtschaftlich bedeutende Güter
- Art. 14 d ¹³² Gold sowie Gold enthaltende Erzeugnisse ¹³³
- Art. 14 e ¹³⁵ Diamanten und Erzeugnisse mit Diamanten
- Art. 14 f ¹³⁹ Vertragspflicht zur Verhinderung der Wiederausfuhr
- 3. Abschnitt: Finanzielle Beschränkungen
- Art. 15 Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
- Art. 16 Meldepflichten betreffend die Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
- Art. 17 Verbot von öffentlichen Finanzhilfen für den Handel
- Art. 18 ¹⁷⁴ Verbot der Ausgabe und des Handels von Effekten und Geldmarktinstrumenten
- Art. 19 Verbot der Gewährung von Darlehen
- Art. 20 ¹⁸¹ Verbot der Entgegennahme von Einlagen und kryptobasierten Vermögenswerten
- Art. 21 ¹⁸⁹ Meldepflicht für bestehende Einlagen
- Art. 22 Verbot der Erbringung von gewissen Dienstleistungen für Zentralverwahrer
- Art. 23 Verbot des Verkaufs von Effekten ¹⁹²
- Art. 24 ¹⁹⁵ Verbot von Transaktionen mit der Zentralbank der Russischen Föderation
- Art. 24 a ¹⁹⁹ Verbot von Transaktionen mit staatseigenen Unternehmen
- Art. 25 Verbot von Finanzierungen, Beteiligungen und Dienstleistungen in den bezeichneten Gebieten
- Art. 26 Verbot der Kofinanzierung
- Art. 27 ²¹³ Verbot der Bereitstellung spezialisierter Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr
- Art. 28 ²¹⁴ Verbot betreffend Banknoten
- Art. 28 a ²¹⁵ Verbote im Zusammenhang mit Ratingdiensten
- Art. 28 b ²¹⁷ Verbote im Zusammenhang mit Unternehmen im Energie- und im Bergbausektor der Russischen Föderation
- Art. 28 c ²²⁰ Verbote betreffend die Unterstützung öffentlicher Einrichtungen
- Art. 28 d ²²³ Verbote betreffend Trusts
- Art. 28 e ²²⁸ Verbote betreffend Dienstleistungen und Software ²²⁹
- Art. 28 f ²⁵² Verbot betreffend die Einflussnahme in kritischen Infrastrukturen
- 4. Abschnitt: Weitere Beschränkungen
- Art. 29 Ein- und Durchreiseverbot
- Art. 29 a ²⁵⁴ Luftverkehr
- Art. 29 b ²⁵⁸ Verbote betreffend Werbung in bestimmten russischen Medien
- Art. 29 c ²⁵⁹ Verbote im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge
- Art. 30 Verbot der Erfüllung bestimmter Forderungen
- 4 a . Abschnitt: ²⁶⁷ Ausnahmebewilligungen für den Abzug von Investitionen aus der Russischen Föderation
- Art. 30 a Ausnahmen von Verboten betreffend die Einfuhr, den Verkauf, die Lieferung, die Durchfuhr und den Transport von Gütern
- Art. 30 b ²⁷³ Ausnahmen vom Verbot von Transaktionen mit staatseigenen Unternehmen
- Art. 30 c Ausnahmen von den Verboten betreffend Dienstleistungen und Software ²⁷⁴
- 4 b . Abschnitt: ²⁷⁹ Ausnahmebewilligungen für Güter und Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Kaspischen Pipeline-Konsortium
- Art. 30 d
- 4 c . Abschnitt: ²⁸⁰ Ausnahmen von Verboten aus Gründen der Sicherheit des Seeverkehrs
- Art. 30 e
- 5. Abschnitt: Vollzug und Strafbestimmungen
- Art. 31 Vollzug und Kontrolle
- Art. 31 a ²⁸⁶ Bestimmungen zur Überführung von Gütern in ein Zollverfahren
- Art. 32 Strafbestimmungen
- 6. Abschnitt: Veröffentlichung und Schlussbestimmungen
- Art. 33 ²⁸⁹ Veröffentlichung
- Art. 34 Aufhebung eines anderen Erlasses
- Art. 35 Übergangsbestimmungen
- Art. 36 Inkrafttreten
- Anhang 1 ³²¹
- Güter zur militärischen und technologischen Stärkung oder zur Entwicklung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors ³²²
- Anhang 2 ³²³
- Endempfänger nach Art. 6 Abs. 3 Bst. a, 35 Abs. 4 ³²⁴
- Anhang 3 ³²⁵
- Güter zur Verwendung für die Luft- und Raumfahrt
- 1. Güter, die vor dem 23. November 2022 in den Anhang aufgenommen wurden
- 2. Güter, die zwischen dem 23. November 2022 und dem 25. Januar 2023 in den Anhang aufgenommen wurden
- 3. Güter, die zwischen dem 25. Januar 2023 und dem 29. März 2023 in den Anhang aufgenommen wurden
- 4. Güter, die nach dem 29. März 2023 in den Anhang aufgenommen wurden
- Anhang 4 ³²⁷
- Güter für die Ölraffination und die Verflüssigung von Erdgas
- Anhang 5 ³²⁸
- Güter für den Energiesektor
- Anhang 6 ³²⁹
- Bezeichnete Gebiete
- Anhang 7 ³³⁰
- Verbotene Güter
- Anhang 8 ³³¹
- Natürliche Personen, gegen die sich die Finanzsanktionen und das Ein- und Durchreiseverbot richten, sowie Unternehmen und Organisationen, gegen die sich die Finanzsanktionen richten ³³²
- Anhang 9
- Banken und andere Unternehmen, die Restriktionen auf dem Geld- und Kapitalmarkt unterliegen ³³³
- Anhang 10
- Banken und andere Unternehmen, die Restriktionen auf dem Geld- und Kapitalmarkt unterliegen ³³⁴
- Anhang 11 ³³⁵
- Banken und andere Unternehmen, die Restriktionen auf dem Geld- und Kapitalmarkt unterliegen ³³⁶
- Anhang 12
- Banken und andere Unternehmen die Restriktionen auf dem Geld- und Kapitalmarkt unterliegen ³³⁷
- Anhang 13
- Banken und andere Unternehmen, die Restriktionen auf dem Geld- und Kapitalmarkt unterliegen ³³⁸
- Anhang 14 ³³⁹
- Banken und andere Unternehmen, die dem Verbot der Bereitstellung spezialisierter Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr unterliegen ³⁴⁰
- Anhang 15 ³⁴¹
- Banken und andere Organisationen, die Transaktionsverboten unterliegen ³⁴²
- Anhang 16 ³⁴³
- Güter und Technologien der Seeschifffahrt
- Anhang 17 ³⁴⁴
- Eisen- und Stahlerzeugnisse
- Anhang 18 ³⁴⁵
- Luxusgüter
- 1. Pferde
- 2. Kaviar und Kaviarersatz
- 3. Trüffel und Zubereitungen daraus
- 4. Weine (einschl. Schaumweine), Biere, Branntweine und andere alkoholhaltige Getränke
- 5. Zigarren und Zigarillos
- 6. Parfüms, Toilettenwasser und Kosmetikartikel, einschliesslich Schönheits- und Schminkprodukten
- 7. Leder-, Sattler- und Reiseartikel, Handtaschen und ähnliche Artikel
- 8. Mäntel oder andere Kleidung, Bekleidungszubehör und Schuhe (unabhängig vom verwendeten Material)
- 9. Teppiche, Läufer und Tapisserien, handgefertigt oder nicht
- 10. Perlen, Edelsteine und Schmucksteine, Artikel aus Perlen, Schmuck, Gold- und Silberschmiedewaren
- 11. Münzen und Banknoten, ausgenommen gesetzliche Zahlungsmittel
- 12. Bestecke aus Edelmetallen und mit Edelmetallen überzogene oder plattierte Bestecke
- 13. Geschirr aus Porzellan, Steingut oder feinen Erden
- 14. Artikel aus Bleikristall
- 15. Elektronische Artikel für den häuslichen Gebrauch im Wert von mehr als 750 Franken
- 16. Elektrische/elektronische oder optische Aufzeichnungs- und Wiedergabegeräte für Ton und Bild im Wert von mehr als 1000 Franken
- 17. Fahrzeuge für die Beförderung von Personen auf dem Land-, Luft- oder Seeweg im Wert von mehr als 50 000 Franken pro Stück, einschliesslich Seilschwebebahnen, Sesselliften und Schleppliften, Zugmechanismen für Standseilbahnen, oder Motorräder im Wert von mehr als 5000 Franken pro Stück sowie Zubehör und Ersatzteile dafür
- 18. Uhren und Armbanduhren sowie Teile davon
- 19. Musikinstrumente im Wert von mehr als 1500 Franken
- 20. Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten
- 21. Artikel und Ausrüstung für Sport, einschliesslich Skifahren, Golf, Tauchen und Wassersport
- 22. Artikel und Ausrüstung für Billardspiele, automatische Kegelanlagen (z. B. Bowlingbahnen), Glücksspiele und mit Münzen oder Banknoten betriebene Spiele
- 23. Optische Geräte und Ausrüstung jedweden Werts
- Anhang 19 ³⁴⁶
- Flugturbinenkraftstoffe und Kraftstoffadditive
- Anhang 20 ³⁴⁸
- Wirtschaftlich bedeutende Güter
- Anhang 21 ³⁴⁹
- Einfuhrkontingente für bestimmte Güter
- 1. Güter, die vor dem 29. März 2023 in den Anhang aufgenommen wurden
- 2. Güter, die nach dem 29. März 2023 in den Anhang aufgenommen wurden
- Anhang 22 ³⁵⁰
- Anhang 23 ³⁵¹
- Güter für die Stärkung der Industrie ³⁵²
- Anhang 23a ³⁵³
- Güter zur Stärkung der Industrie nach Artikel 11 a Absatz 1 bis
- Anhang 24 ³⁵⁴
- Rohöl und Erdölerzeugnisse
- Anhang 25 ³⁵⁵
- Russische Medien ³⁵⁶
- Anhang 26 ³⁵⁷
- Gold
- Anhang 27 ³⁵⁸
- Gold enthaltende Erzeugnisse
- Anhang 27a ³⁵⁹
- Diamanten und Erzeugnisse mit Diamanten
- 1. Natürliche Diamanten
- 2. Synthetische Diamanten
- 3. Erzeugnisse mit Diamanten
- Anhang 28 ³⁶⁰
- Preise für Erdöl und Erdölerzeugnisse
- Anhang 29 ³⁶¹
- Erlaubte Beförderung von Rohöl und Erdölerzeugnissen in Drittstaaten
- Anhang 30 ³⁶²
- Materialien aus dem Bergbausektor
- Anhang 31 ³⁶³
- Güter mit hoher Priorität ³⁶⁵
- Anhang 32 ³⁶⁶
- Software für Unternehmensführung sowie Entwurfs- und Fertigungssoftware
- 1. Software für Unternehmensführung
- 2. Entwurfs- und Fertigungssoftware
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