Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (741.621) 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR)
- Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR)
 - 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
 - Art. 1 Gegenstand und Geltungsbereich
 - Art. 2 Abgrenzung zur GGBV
 - Art. 3 Abkürzungen
 - Art. 4 Internationales Recht
 - Art. 5 Ausnahmen und Abweichungen
 - Art. 6 Abweichungen für den Werkverkehr auf öffentlichen Strassen
 - Art. 7 Versand der Güter
 - Art. 8 Ausbildung der Fahrzeugführer
 - Art. 9 Instruktion der Fahrzeugführer
 - Art. 10 Zusätzliche Pflichten und Rechte der Fahrzeugführer
 - Art. 11 Beladen und Entladen ausserhalb öffentlicher Strasse
 - Art. 12 Füllen und Entleeren von Tanks
 - Art. 13 Verkehrsbeschränkungen
 - Art. 14 Versicherung
 - Art. 15 Eintrag im Fahrzeugausweis
 - Art. 16 Auskunftspflicht
 - 2. Abschnitt: Meldepflichten von Behörden und Zusammenarbeit mit der EU
 - Art. 17 ²³ Meldungen von Verstössen und Zusammenarbeit mit der EU
 - Art. 18 ²⁵ Meldungen zu statistischen Zwecken
 - 3. Abschnitt: Strafbestimmungen
 - Art. 19 Verletzung der Bestimmungen über den Versand der Güter
 - Art. 20 Verletzung der Bestimmungen über die Handhabung der Güter
 - Art. 21 Verletzung der Bestimmungen über die Beförderung der Güter
 - Art. 22 Widerhandlungen des Beförderers und des Fahrzeughalters
 - Art. 23 ²⁸
 - Art. 24 Vorrang strengerer Strafbestimmungen
 - 4. Abschnitt: Vollzug
 - Art. 25 Vollzug
 - Art. 26 Meldungen über Ereignisse mit gefährlichen Gütern
 - Art. 27 ³⁵
 - Art. 28 Anpassungen und Weisungen
 - 5. Abschnitt: Schlussbestimmungen
 - Art. 29 Aufhebung und Änderung bisherigen Rechts
 - Art. 30 Übergangsbestimmung
 - Art. 31 Inkrafttreten
 - Anhang 1 ⁴⁰
 - Nur für nationale Transporte geltende Vorschriften
 - Anhang 2 ⁴⁹
 - Strassenstrecken mit zusätzlichen Beförderungsbeschränkungen
 - 1 Strassenstrecken mit Tunnels
 - 2 Strassenstrecken in der Nähe geschützter Gewässer
 - 2.1 Liste der Strassenstrecken, auf denen die Beförderung bestimmter gefährlicher Güter verboten ist
 - 2.2 Güter, deren Beförderung verboten ist
 - Anhang 3 ⁷²
 - Liste gefährlicher Güter, die nur unter besonderen Auflagen transportiert werden dürfen