Verordnung zum Strafgesetzbuch, zum Militärstrafgesetz und zum Jugendstrafgesetz (311.01)
INHALT
Verordnung zum Strafgesetzbuch, zum Militärstrafgesetz und zum Jugendstrafgesetz (V-StGB-MStG-JStG 1)
- Verordnung zum Strafgesetzbuch, zum Militärstrafgesetz und zum Jugendstrafgesetz (V-StGB-MStG-JStG 1)
- 1. Abschnitt: Gegenstand
- Art. 1
- 2. Abschnitt: Gesamtstrafen, Widerruf bedingter Strafen und Rückversetzung: Zuständigkeit zum Vollzug und Kostentragung
- Art. 2 Gesamtstrafen
- Art. 3 Widerruf bedingter Strafen und Rückversetzung
- 3. Abschnitt: Zusammentreffen mehrerer Sanktionen nach dem Strafgesetzbuch im Vollzug ⁹
- Art. 4 ¹⁰ Gleichzeitig vollziehbare Freiheitsstrafen
- Art. 5 Bedingte Entlassung bei gleichzeitig vollziehbaren Freiheitsstrafen
- Art. 6 Gleichzeitig vollziehbare therapeutische Massnahmen
- Art. 7 Gleichzeitig vollziehbare therapeutische Massnahmen und Verwahrung nach Artikel 64 Absatz 1 StGB
- Art. 8 Gleichzeitig vollziehbare Verwahrungen nach Artikel 64 Absatz 1 StGB
- Art. 9 Gleichzeitig vollziehbare stationäre Massnahmen und Freiheitsstrafen
- Art. 10 Gleichzeitig vollziehbare ambulante Massnahmen und Freiheitsstrafen
- Art. 11 und 12 ¹¹
- Art. 12 a ¹² Gleichzeitig vollziehbare Landesverweisungen
- Art. 12 b ¹³ Gleichzeitig mit einer Landesverweisung vollziehbare Strafen und freiheitsentziehende Massnahmen
- 3 a . Abschnitt: ¹⁴ Zusammentreffen von Sanktionen nach dem Jugendstrafgesetz und dem Strafgesetzbuch im Vollzug
- Art. 12 c Gleichzeitig vollziehbare Strafen nach JStG und Freiheitsstrafen nach StGB
- Art. 12 d Gleichzeitig vollziehbare Schutzmassnahmen nach JStG und therapeutische Massnahmen nach StGB
- Art. 12 e Gleichzeitig vollziehbare Unterbringungen nach JStG und Freiheitsstrafen nach StGB
- Art. 12 f Gleichzeitig vollziehbare Strafen nach JStG und stationäre therapeutische Massnahmen nach StGB
- Art. 12 g Gleichzeitig vollziehbare ambulante Behandlungen nach JStG und Freiheitsstrafen nach StGB oder gleichzeitig vollziehbare ambulante Behandlungen nach StGB und Freiheitsentzüge nach JStG
- Art. 12 h Gleichzeitig vollziehbare Sanktionen nach JStG und Verwahrungen nach StGB
- Art. 12 i Gleichzeitig vollziehbare Unterbringungen oder Strafen nach JStG und Landesverweisungen nach StGB
- 4. Abschnitt: Zusammentreffen von Sanktionen aus verschiedenen Kantonen oder von Sanktionen verschiedener Urteilsbehörden des gleichen Kantons im Vollzug ¹⁵
- Art. 13 ¹⁶ Verständigung der beteiligten Kantone oder Behörden
- Art. 14 Zuständigkeit für den Vollzug beim Zusammentreffen von Sanktionen nach StGB ¹⁷
- Art. 14 a ²⁰ Landesverweisung
- Art. 14 b ²² Koordination des Vollzugs beim Zusammentreffen von Sanktionen nach JStG und StGB
- Art. 15 Verfügungskompetenzen des zuständigen Kantons
- Art. 16 ²³ Tragung der Kosten des Vollzugs beim Zusammentreffen von Sanktionen nach StGB
- Art. 17 ²⁵
- 4 a . Abschnitt: ²⁶ Beginn der Dauer der Landesverweisung
- Art. 17 a
- 5. Abschnitt: Fahrverbot und Arbeitsentgelt
- Art. 18 Fahrverbot
- Art. 19 Arbeitsentgelt
- 6. Abschnitt: Vollzug von Urteilen der Militärgerichte und des Bundesstrafgerichts
- Art. 20
- 7. Abschnitt: Schlussbestimmungen
- Art. 21 Aufhebung bisherigen Rechts
- Art. 22 Inkrafttreten
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