Vertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesr... (0.360.136.1) 
                
                
            INHALT
Vertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über die grenzüberschreitende polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit (Schweizerisch-deutscher Polizeivertrag)
- Vertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über die grenzüberschreitende polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit (Schweizerisch-deutscher Polizeivertrag)
 - Kapitel I Abstimmung in grundsätzlichen Sicherheitsfragen
 - Art. 1 Gemeinsame Sicherheitsinteressen
 - Art. 2 Lageanalysen
 - Kapitel II Allgemeine Zusammenarbeit der Polizeibehörden
 - Art. 3 Gefahrenabwehr und Kriminalitätsbekämpfung
 - Art. 4 Zusammenarbeit auf Ersuchen
 - Art. 5 Grenzgebiete
 - Art. 6 Zentralstellen
 - Art. 7 Ausschreibung von Personen zur Festnahme mit dem Ziel der Auslieferung
 - Art. 8 Austausch von Fahrzeugdaten sowie Daten von Halterinnen und Haltern
 - Art. 9 Gegenseitige Anerkennung von Fahrzeugkennzeichen und Zulassungsscheinen
 - Art. 10 Polizeiliche Hilfe bei Gefahr im Verzug
 - Art. 11 Informationsübermittlung ohne Ersuchen
 - Art. 12 Zustellung von gerichtlichen und anderen behördlichen Schriftstücken
 - Art. 13 Aus- und Fortbildung
 - Kapitel III Besondere Formen der Zusammenarbeit
 - Art. 14 Observation zur Strafverfolgung oder Strafvollstreckung
 - Art. 15 Observation zur Verhinderung von Straftaten
 - Art. 16 Nacheile
 - Art. 17 Verdeckte Ermittlungen zur Aufklärung von Straftaten
 - Art. 18 Verdeckte Ermittlungen zur Verhinderung von Straftaten
 - Art. 19 Kontrollierte Lieferung
 - Art. 20 Schutz von Zeuginnen und Zeugen sowie Opfern
 - Art. 21 Gemeinsame Einsatzformen
 - Art. 22 Austausch von Beamtinnen und Beamten ohne Wahrnehmung hoheitlicher Befugnisse
 - Art. 23 Austausch von Beamtinnen und Beamten mit Wahrnehmung hoheitlicher Befugnisse
 - Art. 24 Entsendung von Verbindungsbeamtinnen und Verbindungsbeamten
 - Art. 25 Grenzüberschreitende Fahndungsaktionen
 - Art. 26 Zusammenarbeit in Gemeinsamen Zentren und Verbindungsbüros
 - Art. 27 Zusammenarbeit in gemeinsam besetzten operativen Dienststellen
 - Art. 28 Hilfeleistung bei Grossereignissen, Katastrophen und schweren Unglücksfällen
 - Art. 29 Massnahmen bei unmittelbarer Gefahr
 - Art. 30 Grenzüberschreitende Massnahmen im Eisenbahn- und Schiffsverkehr
 - Art. 31 Einsatz von Luft- und Wasserfahrzeugen
 - Art. 32 Übergabe von Personen
 - Art. 33 Dokumentenberaterinnen und Dokumentenberater
 - Art. 34 Beförderung von Personen
 - Art. 35 Durchfahrt
 - Art. 36 Errichtung und Nutzung von Grenzkontrollstellen bei vorübergehender Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen
 - Kapitel IV Datenschutz
 - Art. 37 Zweckbindung und Verwertungsbeschränkung
 - Art. 38 Zusätzliche Bestimmungen
 - Art. 39 Datenverarbeitung auf dem Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaates
 - Kapitel V Rechtsverhältnisse bei Amtshandlungen im anderen Vertragsstaat
 - Art. 40 Einreise und Aufenthalt
 - Art. 41 Uniformen, dienstlich zugelassene Einsatzmittel und der Gebrauch von Schusswaffen
 - Art. 42 Fürsorge und Dienstverhältnisse
 - Art. 43 Haftung
 - Art. 44 Rechtsstellung der Beamtinnen und Beamten im Bereich des Strafrechts
 - Kapitel VI Zusammenarbeit zur Verfolgung von Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften des Strassenverkehrs
 - Art. 45 Begriffsbestimmungen
 - Art. 46 Ermittlungen von Halterinnen und Haltern sowie lenkenden Personen
 - Art. 47 Übersendung und Inhalt amtlicher Schriftstücke
 - Art. 48 Voraussetzungen des Vollstreckungshilfeersuchens
 - Art. 49 Ablehnungsgründe, Mitteilungspflicht, Umfang und Beendigung der Vollstreckung
 - Art. 50 Vollstreckung und Umrechnung
 - Art. 51 Ertrag der Vollstreckung und Kosten
 - Art. 52 Zuständige Stellen
 - Art. 53 Stichtagsregelung
 - Art. 54 Durchführungsvereinbarung für verwaltungsmässige und technische Zusammenarbeit
 - Art. 55 Konsultation zu Kapitel VI
 - Kapitel VII Durchführungs- und Schlussbestimmungen
 - Art. 56 Ausnahmeregelung
 - Art. 57 Anwendung und Fortentwicklung des Vertrages
 - Art. 58 Einbeziehung der Zollbehörden
 - Art. 59 Kosten
 - Art. 60 Verkehrssprache
 - Art. 61 Durchführungsvereinbarungen
 - Art. 62 Verhältnis zu anderen Regelungen
 - Art. 63 Änderungen von Behördenbezeichnungen und Gebietskörperschaften
 - Art. 64 Inkraftsetzung, Kündigung
 - Zuständige Stellen gemäss Artikel 52 des Vertrages ¹²