Vertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesr... (0.360.136.1)
INHALT
Vertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über die grenzüberschreitende polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit (Schweizerisch-deutscher Polizeivertrag)
- Vertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über die grenzüberschreitende polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit (Schweizerisch-deutscher Polizeivertrag)
- Kapitel I Abstimmung in grundsätzlichen Sicherheitsfragen
- Art. 1 Gemeinsame Sicherheitsinteressen
- Art. 2 Lageanalysen
- Kapitel II Allgemeine Zusammenarbeit der Polizeibehörden
- Art. 3 Gefahrenabwehr und Kriminalitätsbekämpfung
- Art. 4 Zusammenarbeit auf Ersuchen
- Art. 5 Grenzgebiete
- Art. 6 Zentralstellen
- Art. 7 Ausschreibung von Personen zur Festnahme mit dem Ziel der Auslieferung
- Art. 8 Austausch von Fahrzeugdaten sowie Daten von Halterinnen und Haltern
- Art. 9 Gegenseitige Anerkennung von Fahrzeugkennzeichen und Zulassungsscheinen
- Art. 10 Polizeiliche Hilfe bei Gefahr im Verzug
- Art. 11 Informationsübermittlung ohne Ersuchen
- Art. 12 Zustellung von gerichtlichen und anderen behördlichen Schriftstücken
- Art. 13 Aus- und Fortbildung
- Kapitel III Besondere Formen der Zusammenarbeit
- Art. 14 Observation zur Strafverfolgung oder Strafvollstreckung
- Art. 15 Observation zur Verhinderung von Straftaten
- Art. 16 Nacheile
- Art. 17 Verdeckte Ermittlungen zur Aufklärung von Straftaten
- Art. 18 Verdeckte Ermittlungen zur Verhinderung von Straftaten
- Art. 19 Kontrollierte Lieferung
- Art. 20 Schutz von Zeuginnen und Zeugen sowie Opfern
- Art. 21 Gemeinsame Einsatzformen
- Art. 22 Austausch von Beamtinnen und Beamten ohne Wahrnehmung hoheitlicher Befugnisse
- Art. 23 Austausch von Beamtinnen und Beamten mit Wahrnehmung hoheitlicher Befugnisse
- Art. 24 Entsendung von Verbindungsbeamtinnen und Verbindungsbeamten
- Art. 25 Grenzüberschreitende Fahndungsaktionen
- Art. 26 Zusammenarbeit in Gemeinsamen Zentren und Verbindungsbüros
- Art. 27 Zusammenarbeit in gemeinsam besetzten operativen Dienststellen
- Art. 28 Hilfeleistung bei Grossereignissen, Katastrophen und schweren Unglücksfällen
- Art. 29 Massnahmen bei unmittelbarer Gefahr
- Art. 30 Grenzüberschreitende Massnahmen im Eisenbahn- und Schiffsverkehr
- Art. 31 Einsatz von Luft- und Wasserfahrzeugen
- Art. 32 Übergabe von Personen
- Art. 33 Dokumentenberaterinnen und Dokumentenberater
- Art. 34 Beförderung von Personen
- Art. 35 Durchfahrt
- Art. 36 Errichtung und Nutzung von Grenzkontrollstellen bei vorübergehender Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen
- Kapitel IV Datenschutz
- Art. 37 Zweckbindung und Verwertungsbeschränkung
- Art. 38 Zusätzliche Bestimmungen
- Art. 39 Datenverarbeitung auf dem Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaates
- Kapitel V Rechtsverhältnisse bei Amtshandlungen im anderen Vertragsstaat
- Art. 40 Einreise und Aufenthalt
- Art. 41 Uniformen, dienstlich zugelassene Einsatzmittel und der Gebrauch von Schusswaffen
- Art. 42 Fürsorge und Dienstverhältnisse
- Art. 43 Haftung
- Art. 44 Rechtsstellung der Beamtinnen und Beamten im Bereich des Strafrechts
- Kapitel VI Zusammenarbeit zur Verfolgung von Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften des Strassenverkehrs
- Art. 45 Begriffsbestimmungen
- Art. 46 Ermittlungen von Halterinnen und Haltern sowie lenkenden Personen
- Art. 47 Übersendung und Inhalt amtlicher Schriftstücke
- Art. 48 Voraussetzungen des Vollstreckungshilfeersuchens
- Art. 49 Ablehnungsgründe, Mitteilungspflicht, Umfang und Beendigung der Vollstreckung
- Art. 50 Vollstreckung und Umrechnung
- Art. 51 Ertrag der Vollstreckung und Kosten
- Art. 52 Zuständige Stellen
- Art. 53 Stichtagsregelung
- Art. 54 Durchführungsvereinbarung für verwaltungsmässige und technische Zusammenarbeit
- Art. 55 Konsultation zu Kapitel VI
- Kapitel VII Durchführungs- und Schlussbestimmungen
- Art. 56 Ausnahmeregelung
- Art. 57 Anwendung und Fortentwicklung des Vertrages
- Art. 58 Einbeziehung der Zollbehörden
- Art. 59 Kosten
- Art. 60 Verkehrssprache
- Art. 61 Durchführungsvereinbarungen
- Art. 62 Verhältnis zu anderen Regelungen
- Art. 63 Änderungen von Behördenbezeichnungen und Gebietskörperschaften
- Art. 64 Inkraftsetzung, Kündigung
- Zuständige Stellen gemäss Artikel 52 des Vertrages ¹²
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