VO Zusatz- und Unterstützungsleistungen nach § 8 SächsBRKG
INHALT
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Übertragung von Zuständigkeiten bei der Gewährung von Zusatz- und Unterstützungsleistungen nach § 8 Absatz 1 Nummer 6 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Übertragung von Zuständigkeiten bei der Gewährung von Zusatz- und Unterstützungsleistungen nach § 8 Absatz 1 Nummer 6 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz
- § 1 Aufgabenübertragung
- § 2 Inkrafttreten
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