Sächsisches Verwaltungsorganisationsgesetz – SächsVwOrgG
INHALT
Gesetz über die Verwaltungsorganisation des Freistaates Sachsen (Sächsisches Verwaltungsorganisationsgesetz – SächsVwOrgG)
- Gesetz über die Verwaltungsorganisation des Freistaates Sachsen (Sächsisches Verwaltungsorganisationsgesetz – SächsVwOrgG)
- Rechtsbereinigt mit Stand vom 1. Januar 2023
- Teil 1 Allgemeines
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Gliederung der Staatsverwaltung
- Teil 2 Die obersten Staatsbehörden
- § 3 Einteilung
- § 4 Aufgaben
- § 5 Änderung der Geschäftsbereiche der Staatsministerien und Umbenennung oder Zusammenlegung von Staatsbehörden
- Teil 3 Die allgemeine Staatsbehörde
- § 6 Landesdirektion Sachsen
- Teil 4 Die besonderen Staatsbehörden
- § 7 Einteilung und räumliche Gliederung
- § 7a Aufbau und Aufgaben im Geschäftsbereich der Staatskanzlei
- § 8 Aufbau und Aufgaben im Geschäftsbereich des Staatsministeriums des Innern
- § 9 Aufbau und Aufgaben im Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Finanzen
- § 10 Aufbau und Aufgaben im Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
- § 11 Aufbau und Aufgaben im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Kultus
- § 12 Aufbau und Aufgaben im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
- § 13 Aufbau und Aufgaben im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
- § 14 Aufbau und Aufgaben im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
- § 15 Aufbau und Aufgaben im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft
- § 15a Aufbau und Aufgaben im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Regionalentwicklung
- Teil 5 Übertragung von Zuständigkeiten und Aufsicht
- § 16 Übertragung von Zuständigkeiten
- § 17 Fach- und Dienstaufsicht
- § 18 Selbsteintrittsrecht
- Teil 6 Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 19 Aufhebung von Rechtsverordnungen
- § 20 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
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