Sächsisches Verfassungsschutzgesetz – SächsVSG
INHALT
Gesetz über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen (Sächsisches Verfassungsschutzgesetz – SächsVSG)
- Gesetz über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen (Sächsisches Verfassungsschutzgesetz – SächsVSG)
- Inhaltsübersicht
- Teil 1 Organisation und Aufgaben
- § 1 Zuständigkeit, Organisation
- § 2 Aufgaben des Landesamtes für Verfassungsschutz
- § 3 Begriffsbestimmungen
- Teil 2 Befugnisse
- Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
- § 4 Allgemeine Befugnisse
- § 5 Beobachtung
- § 6 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
- Kapitel 2 Nachrichtendienstliche Mittel
- § 7 Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel
- § 8 Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung und der Berufsgeheimnisträger
- § 9 Verdeckter Einsatz technischer Mittel zur Wohnraumüberwachung
- § 10 Verfahren bei Maßnahmen nach § 9
- § 11 Verdeckte Bedienstete
- § 12 Vertrauenspersonen
- § 13 Observationen
- § 14 Ortung und Identifizierung von Mobilfunkendgeräten
- § 15 Besondere Auskunftsersuchen an nicht öffentliche Stellen
- § 16 Verfahren bei Maßnahmen nach § 15
- § 17 Besondere Auskunftsersuchen zu Telekommunikation, Telemedien und zu Kontostammdaten
- Kapitel 3 Datenverarbeitung
- § 18 Speicherung, Löschung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten
- § 19 Dateianordnung
- § 20 Auskunft an betroffene Personen über beim Landesamt für Verfassungsschutz gespeicherte Daten
- Kapitel 4 Übermittlungsvorschriften
- § 21 Informationsübermittlung durch öffentliche Stellen ohne Ersuchen des Landesamtes für Verfassungsschutz
- § 22 Informationsübermittlung durch öffentliche Stellen auf Ersuchen des Landesamtes für Verfassungsschutz
- § 23 Übermittlung von nicht mit nachrichtendienstlichen Mitteln erhobenen personenbezogenen Daten durch das Landesamt für Verfassungsschutz an öffentliche Stellen im Inland
- § 24 Übermittlung von mit nachrichtendienstlichen Mitteln erhobenen personenbezogenen Daten durch das Landesamt für Verfassungsschutz an öffentliche Stellen im Inland
- § 25 Übermittlung personenbezogener Daten durch das Landesamt für Verfassungsschutz an nicht öffentliche Stellen
- § 26 Übermittlung personenbezogener Daten durch das Landesamt für Verfassungsschutz in das Ausland
- § 27 Übermittlungsschranken
- § 28 Verfassungsschutz durch Information der Öffentlichkeit
- § 29 Besondere Pflichten des Landesamtes für Verfassungsschutz
- Teil 3 Kontrolle des Verfassungsschutzes
- § 30 Zuständigkeit
- § 31 Verfahren
- § 32 Unterstützende Datenprüfstelle
- § 33 Parlamentarische Kontrollkommission
- § 34 Unterrichtungspflichten
- § 35 Rechte der Parlamentarischen Kontrollkommission
- § 36 Fachstelle zur Unterstützung der Parlamentarischen Kontrollkommission
- § 37 Rechtsstellung der Leiterin oder des Leiters der Fachstelle der Parlamentarischen Kontrollkommission
- § 38 Unterrichtung des zuständigen Ausschusses im Landtag
- § 39 Unabhängige Datenschutzkontrolle
- Teil 4 Schlussbestimmungen
- § 40 Anwendbarkeit datenschutzrechtlicher Bestimmungen
- § 41 Einschränkung von Grundrechten
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