Erlass Zuweisungen für Straßen und Radwegen
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Erlass des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Verwendung der pauschalen Zuweisungen für Instandsetzung, Erneuerung und Erstellung von in kommunaler Baulast befindlichen Straßen und Radwegen gemäß § 20a des Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes
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