SächsSparkWVO
INHALT
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Wahl der Vertreter der Beschäftigten in den Verwaltungsräten der Sparkassen (SächsSparkWVO)
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Wahl der Vertreter der Beschäftigten in den Verwaltungsräten der Sparkassen (SächsSparkWVO)
- Rechtsbereinigt mit Stand vom 9. September 2003
- Erster Abschnitt Wahlberechtigung, Wählbarkeit
- § 1 Wahlberechtigung
- § 2 Wählbarkeit
- Zweiter Abschnitt Regelmäßige Wahlen
- § 3 Wahlvorstand
- § 4 Bekanntmachungen des Wahlvorstands
- § 5 Ort und Zeit der Wahl
- § 6 Wählerverzeichnis
- § 7 Wahlausschreiben
- § 8 Wahlvorschläge
- § 9 Beschlußfassung über die Wahlvorschläge
- § 10 Öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge bei Verhältniswahl
- § 11 Öffentliche Bekanntmachung bei Mehrheitswahl
- § 12 Ausübung des Wahlrechts
- § 13 Stimmzettel und Wahlumschläge
- § 14 Wahlhandlung
- § 15 Briefwahl
- § 16 Feststellung des Wahlergebnisses
- § 17 Ungültige Stimmzettel
- § 18 Ungültige Stimmen
- § 19 Streichung überzähliger Stimmen
- § 20 Verteilung der Sitze
- § 21 Sitzungsniederschriften und Wahlniederschrift
- § 22 Mitteilung und Bekanntmachung des Wahlergebnisses
- § 23 Aufbewahrung und Vernichtung der Wahlunterlagen
- § 24 Abschluß des Wahlverfahrens
- Dritter Abschnitt Wahlen in besonderen Fällen
- § 25 Neubildung
- § 26 Aufnahme
- § 27 Wahlen bei neuerrichteten Sparkassen
- § 27a Nachwahl bei Erhöhung der Zahl der Verwaltungsratsmitglieder
- Vierter Abschnitt Übergangs- und Schlußbestimmungen
- § 28 Fristen
- § 29
- § 30
- § 31 Erstmalige Anwendung
- § 32 Inkrafttreten
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