Sächsische Richtergesetzwahlverordnung – SächsRiGWahlVO
INHALT
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung zu den Wahlen nach dem Richtergesetz des Freistaates Sachsen (Sächsische Richtergesetzwahlverordnung – SächsRiGWahlVO)
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung zu den Wahlen nach dem Richtergesetz des Freistaates Sachsen (Sächsische Richtergesetzwahlverordnung – SächsRiGWahlVO)
- Rechtsbereinigt mit Stand vom 7. März 2021
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Bekanntmachungen
- § 3 Bildung der Wahlvorstände
- § 4 Einigung auf den Wahltag
- § 5 Erlass der Wahlausschreiben
- § 6 Erstellung der Wählerlisten
- § 7 Einspruch gegen eine Wählerliste
- § 8 Entgegennahme der Wahlvorschläge
- § 9 Erstellung des Gesamtwahlvorschlags
- § 10 Gestaltung der Stimmzettel
- § 11 Stimmabgabe
- § 12 Briefwahl
- § 12a Sonderregelungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie
- § 13 Ungültige Stimmen
- § 14 Auszählung
- § 15 Anfertigung der Wahlniederschriften
- § 16 Bekanntmachung des Wahlergebnisses
- § 17 Aufbewahrung der Wahlunterlagen
- § 18 Außerordentliche Wahlen
- § 19 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
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