VwV Radfahrausbildung
INHALT
Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und des Sächsischen Staatsministerium des Innern über die Verkehrserziehung (VwV Radfahrausbildung)
- Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und des Sächsischen Staatsministerium des Innern über die Verkehrserziehung (VwV Radfahrausbildung)
- (berichtigt vom 23. August 2021 [SächsABl. S. 1139])
- I. Zielgruppe und Zweck
- II. Bestandteile der Radfahrausbildung
- III. Durchführung
- IV. Pflichten des Schulträgers und der Schule
- V. Vereinbarung zwischen den Beteiligten
- VI. Jahresbelegungsplan
- VII. Aufsicht
- VIII. Durchführungsort
- IX. Beschaffenheit der Fahrräder
- X. Information der Erziehungsberechtigten
- XI. Inkrafttreten und Außerkrafttreten
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