Förderrichtlinie Natürliches Erbe – FRL NE/2023
INHALT
Förderrichtlinie Natürliches Erbe des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (Förderrichtlinie Natürliches Erbe – FRL NE/2023)
- Förderrichtlinie Natürliches Erbe des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (Förderrichtlinie Natürliches Erbe – FRL NE/2023)
- [geändert durch RL vom 10. Juni 2024 (SächsABl. S. 675) mit Wirkung ab 10. Juni 2024]
- Teil 1 ELER-finanzierte Vorhaben
- A. Zuwendungszweck und Rechtsgrundlagen
- B. Voraussetzungen der Förderung
- I. Allgemeine Voraussetzungen der Förderung
- II. Besondere Voraussetzungen der Förderung
- III. Verpflichtungen
- C. Verfahren
- I. Aufrufe (gilt für B.2, C.1, C.2 und C.3)
- II. Antragsverfahren
- III. Auswahl der Vorhaben
- IV. Bewilligungsverfahren
- V. Vorschusszahlungen
- VI. Auszahlungsverfahren
- VII. Verrechnung
- VIII. Ablehnung, Rücknahme, Widerruf, Erstattung
- IX. Umgehungsklausel
- X. Höhere Gewalt und außergewöhnliche Umstände
- XI. Übertragung der Förderung
- Teil 2 Landesfinanzierte Maßnahmen
- Teil 3 GAK-finanzierte Maßnahmen
- Teil 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten und Übergangsregelungen
- Anlagen
- Anlage 1 (zu Teil 1 Buchstabe A)
- EU-Rechtsgrundlagen
- Anlage 2 (zu Teil 1 Buchstabe C Ziffer IV Nummer 3)
- Nebenbestimmungen für ELER-finanzierte Maßnahmen
- Anlage 3
- Förderfähige und nicht förderfähige Ausgaben und Kosten für ELER-finanzierte Fördermaßnahmen
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