Sächsisches Kontrollgesetz – SächsKontrollG
INHALT
Gesetz zur Ausübung der parlamentarischen Kontrolle hinsichtlich der Überwachung von Wohnungen unter Einsatz technischer Mittel und anderer polizeilicher Maßnahmen unter Einsatz besonderer Mittel im Freistaat Sachsen (Sächsisches Kontrollgesetz – SächsKontrollG)
- Gesetz zur Ausübung der parlamentarischen Kontrolle hinsichtlich der Überwachung von Wohnungen unter Einsatz technischer Mittel und anderer polizeilicher Maßnahmen unter Einsatz besonderer Mittel im Freistaat Sachsen (Sächsisches Kontrollgesetz – SächsKontrollG)
- Rechtsbereinigt mit Stand vom 1. Januar 2020
- § 1 Einrichtung des Parlamentarischen Kontrollgremiums
- § 2 Aufgaben
- § 3 Zusammensetzung und Einberufung
- § 4 Beratungen
- § 5 Ausscheiden aus dem Parlamentarischen Kontrollgremium
- § 6 Übergangsvorschrift
- § 7 In-Kraft-Treten
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