Richtlinie KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserung – RL KiTa-QuTVerb
INHALT
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Verbesserung der Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (Richtlinie KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserung – RL KiTa-QuTVerb)
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Verbesserung der Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (Richtlinie KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserung – RL KiTa-QuTVerb)
- [geändert durch VwV vom 1. August 2023 (SächsABl. S. 1146) mit Wirkung ab 1. Januar 2023]
- Teil A: Allgemeine Regelungen
- I. Zuwendungszweck und Rechtsgrundlagen
- II. Gegenstand der Förderung
- III. Allgemeine Zuwendungsbestimmungen
- IV. Sonstige Zuwendungsbestimmungen
- V. Verfahren
- VI. Vorzulegende Nachweise und Unterlagen
- Teil B: Maßnahmespezifische Regelungen
- Abschnitt 1 Förderung im Handlungsfeld „Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte“ des KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetzes
- Abschnitt 2 Förderung im Handlungsfeld „Stärkung der Kindertagespflege“ des KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetzes
- Abschnitt 3 Förderung im Handlungsfeld „Bewältigung inhaltlicher Herausforderungen“ des KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetzes
- Abschnitt 4 Förderung im Handlungsfeld „sprachliche Bildung fördern“
- Teil C: Inkrafttreten und Außerkrafttreten
- Anlage
- Landesprogramm alltagsintegrierte sprachliche Bildung Aufgabenprofil der Sprachmentorinnen und Sprachmentoren
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