Richtlinie GRW RIGA
INHALT
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Tourismuswirtschaft im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (Richtlinie GRW RIGA)
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Tourismuswirtschaft im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (Richtlinie GRW RIGA)
- Inhaltsübersicht
- I. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen
- II. Gegenstand der Förderung
- III. Zuwendungsempfänger
- IV. Zuwendungsvoraussetzungen
- V. Art und Umfang, Höhe der Zuwendungen
- VI. Sonstige Zuwendungsbestimmungen
- VII. Verfahren
- VIII. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage 1 (zu Ziffer III Nummer 2)
- Einschränkungen und Ausschluss der Förderung
- Anlage 2
- Einteilung der Fördergebiete
- Anlage 3 (zu Ziffer V Nummer 13)
- Erläuterung der Regelung für den Übergang zwischen den Förderperioden der Jahre 2021 und 2022
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