ESF Plus-Richtlinie Qualifizierung und Reintegration Gefangener 2021–2027
INHALT
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds Plus im Förderzeitraum 2021 bis 2027 mitfinanzierten Projekten der Qualifizierung und Reintegration von Gefangenen (ESF Plus-Richtlinie Qualifizierung und Reintegration Gefangener 2021–2027)
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds Plus im Förderzeitraum 2021 bis 2027 mitfinanzierten Projekten der Qualifizierung und Reintegration von Gefangenen (ESF Plus-Richtlinie Qualifizierung und Reintegration Gefangener 2021–2027)
- [zuletzt geändert durch RL vom 7. Dezember 2023 (SächsABl. S. 1664) mit Wirkung ab 1. Januar 2024]
- I. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen
- II. Gegenstand und beschäftigungspolitisches Ziel der Förderung
- III. Zuwendungsempfänger
- IV. Zuwendungsvoraussetzungen
- V. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
- VI. Antrags- und Bewilligungsverfahren
- VII. Anforderungs- und Auszahlungsverfahren
- VIII. Verwendungsnachweisverfahren
- IX. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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