VwV Fortbildung Justiz
INHALT
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung über die Durchführung von justizspezifischen Fortbildungen für Bedienstete der Gerichte und Staatsanwaltschaften der sächsischen Justiz (VwV Fortbildung Justiz)
- Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung über die Durchführung von justizspezifischen Fortbildungen für Bedienstete der Gerichte und Staatsanwaltschaften der sächsischen Justiz (VwV Fortbildung Justiz)
- I. Geltungsbereich, Ziel von Fortbildung
- II. Begriffsbestimmungen
- III. Zuständigkeit
- IV. Grundsätze guter Fortbildung
- V. Programmkonferenz
- VI. Ermittlung und Bewertung des Fortbildungsbedarfs
- VII. Vorbereitung und Ausschreibung der Fortbildungsangebote
- VIII. Tagungsstätten
- IX. Anmeldung und Auswahlverfahren
- X. Vergütung für Lehrtätigkeit
- XI. Reisekosten- und Auslagenerstattung
- XII. Teilnahmenachweis
- XIII. Evaluierung
- XIV. Statistik, Berichtspflicht
- XV. Fortbildungsbeauftragte
- XVI . Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlagen
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