ROG
INHALT
Raumordnungsgesetz *) (ROG)
- Raumordnungsgesetz *) (ROG)
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1
- Allgemeine Vorschriften
- § 1 Aufgabe und Leitvorstellung der Raumordnung
- § 2 Grundsätze der Raumordnung
- § 3 Begriffsbestimmungen
- § 4 Bindungswirkung der Erfordernisse der Raumordnung
- § 5 Beschränkung der Bindungswirkung nach § 4
- § 6 Ausnahmen und Zielabweichung
- § 7 Allgemeine Vorschriften über Raumordnungspläne
- § 8 Umweltprüfung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen
- § 9 Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen
- § 10 Bekanntmachung von Raumordnungsplänen; Bereithaltung von Raumordnungsplänen und von Unterlagen
- § 11 Planerhaltung
- § 12 Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen
- Abschnitt 2
- Raumordnung in den Ländern
- § 13 Landesweite Raumordnungspläne, Regionalpläne und regionale Flächennutzungspläne
- § 14 Raumordnerische Zusammenarbeit
- § 15 Raumordnungsverfahren
- § 16 Beschleunigtes Raumordnungsverfahren; Absehen von Raumordnungsverfahren
- Abschnitt 3
- Raumordnung im Bund
- § 17 Raumordnungspläne für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone und für den Gesamtraum
- § 18 Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen des Bundes
- § 19 Zielabweichung bei Raumordnungsplänen des Bundes
- § 20 Untersagung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen bei Raumordnungsplänen des Bundes
- § 21 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
- § 22 Zuständigkeiten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung
- § 23 Beirat für Raumentwicklung
- Abschnitt 4
- Ergänzende Vorschriften und Schlussvorschriften
- § 24 Zusammenarbeit von Bund und Ländern
- § 25 Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen der Nachbarstaaten
- § 26 (weggefallen)
- § 27 Anwendungsvorschrift für die Raumordnung in den Ländern
- Anlage 1 (zu § 8 Abs. 1)
- Anlage 2 (zu § 8 Abs. 2)
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