Sächsisches Finanzausgleichsgesetz – SächsFAG
INHALT
Bekanntmachung der Neufassung des Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes
- Bekanntmachung der Neufassung des Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes
- Rechtsbereinigt mit Stand vom 30. September 2023
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1 Grundsätze des Finanzausgleichs
- § 1 Finanzausgleichsleistungen und Grundsatz der Lastenverteilung
- § 2 Allgemeiner Steuerverbund
- § 3 Verwendung der Finanzausgleichsmasse
- Abschnitt 2 Aufteilung der Gesamtschlüsselmasse
- § 4 Aufteilung der Gesamtschlüsselmasse
- Abschnitt 3 Allgemeine Schlüsselzuweisungen
- § 5 Grundsätze
- Unterabschnitt 1 Schlüsselzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft an kreisangehörige Gemeinden
- § 6 Allgemeines
- § 7 Bedarfsmesszahl
- § 8 Steuerkraftmesszahl
- § 9 Festsetzung der Schlüsselzuweisungen
- Unterabschnitt 2 Schlüsselzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft an Kreisfreie Städte
- § 10 Schlüsselzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft an Kreisfreie Städte
- Unterabschnitt 3 Schlüsselzuweisungen nach mangelnder Umlagekraft an Landkreise
- § 11 Allgemeines
- § 12 Bedarfsmesszahl
- § 13 Umlagekraftmesszahl
- § 14 Festsetzung der Schlüsselzuweisungen
- Abschnitt 4 Zweckgebundene Schlüsselzuweisungen für Investitionen und Instandsetzungen
- § 15 Zweckgebundene Schlüsselzuweisungen für Investitionen und Instandsetzungen
- Abschnitt 5 Ausgleich für übertragene Aufgaben
- § 16 Ausgleich für übertragene Aufgaben
- Abschnitt 6 Ausgleich von Sonderlasten
- § 17 Ausgleich von Sonderlasten
- Unterabschnitt 1 Straßenlastenausgleich
- § 18 Zuweisungen für Kreisstraßen
- § 19 Zuweisungen für Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen und Staats- oder Kreisstraßen
- § 20 Zuweisungen für Gemeindestraßen
- § 20a Pauschale Zuweisungen für Instandsetzung, Erneuerung und Erstellung von in kommunaler Baulast befindlichen Straßen und Radwegen
- § 20b Zuweisungen für Umbau, Ausbau, Neubau, Instandsetzung und Erneuerung von Straßenverkehrsanlagen in kommunaler Baulast
- Unterabschnitt 2 Gewässerlastenausgleich
- § 20c Gewässerlastenausgleich
- Unterabschnitt 3 Kulturlastenausgleich
- § 21 Kulturlastenausgleich
- Abschnitt 7 Zuweisungen zum Ausgleich besonderer Bedarfe
- § 22 Zuweisungen zum Ausgleich besonderer Bedarfe
- § 22a Bedarfszuweisungen
- § 22b Zuweisungen für die Schaffung digitaler Infrastruktur und zur Digitalisierung
- § 22c Zuweisungen zur Überwindung der Belastungen durch die COVID-19-Pandemie
- Abschnitt 8 Kommunales Vorsorgevermögen
- § 23 Kommunaler Vorsorgefonds
- § 23a Kommunaler Strukturfonds
- Abschnitt 9 Zweckzuweisungen zur Förderung von kommunalen Investitionen
- § 24 Investive Zweckzuweisungen
- Abschnitt 10 Interkommunaler Finanzausgleich
- § 25 Grundsätze
- § 25a Finanzausgleichsumlage
- § 26 Kreisumlage
- § 26a (aufgehoben)
- § 27 Kulturumlage
- § 28 Sozialumlage
- Abschnitt 11 Gemeinsame Zahlungsverpflichtungen des Freistaates Sachsen und seiner Kommunen
- § 29 (aufgehoben)
- § 29a (aufgehoben)
- § 29b Sanktionszahlungen
- Abschnitt 12 Gemeinsame Vorschriften, Verfahren und Inkrafttreten
- § 30 Einwohnerzahl
- § 31 Berechnung, Festsetzung und Zahlung
- § 32 Durchführungsvorschriften
- § 33 Mitwirkungspflichten
- § 34 Beirat für den kommunalen Finanzausgleich
- § 35 Verjährung
- § 36 (Inkrafttreten)
- Anlage 1 (zu § 7 Absatz 3)
- Übersicht über die Prozentsätze (Gewichtungsfaktoren) nach Einwohnerinnen und Einwohnern der kreisangehörigen Gemeinden
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