RL Elementarschadenshilfen
INHALT
Gemeinsame Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus, des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt und des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Gewährung von Zuwendungen an Unternehmen, Vereine und Private bei Elementarschäden (RL Elementarschadenshilfen)
- Gemeinsame Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus, des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt und des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Gewährung von Zuwendungen an Unternehmen, Vereine und Private bei Elementarschäden (RL Elementarschadenshilfen)
- A. Rechtsgrundlage, Zuwendungszweck
- B. Anwendungsbereich
- C. Aufbauhilfen für Unternehmen
- I. Gegenstand der Zuwendung
- II. Zuwendungsempfänger
- III. Zuwendungsvoraussetzungen
- IV. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
- D. Aufbauhilfen für Private, Vereine und Kirchen
- I. Gegenstand der Zuwendung
- II. Zuwendungsempfänger
- III. Zuwendungsvoraussetzungen
- IV. Art und Umfang, Höhe der Förderung
- E. Härtefälle
- F. Sonstige Zuwendungsbestimmungen
- G. Verfahren
- H. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage (zu Buchstabe A Nummer 3 Satz 2)
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