RL Clusterförderung
INHALT
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung von Clustern und Netzwerken der Wirtschaft im Freistaat Sachsen (RL Clusterförderung)
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung von Clustern und Netzwerken der Wirtschaft im Freistaat Sachsen (RL Clusterförderung)
- [zuletz geändert durch RL vom 30. Juni 2023 (SächsABl. S. 985 ) mit Wirkung ab 1. Juli 2023]
- I. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen
- II. Gegenstand der Förderung
- III. Zuwendungsempfänger
- IV. Zuwendungsvoraussetzungen
- V. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
- VI. Sonstige Zuwendungsbestimmungen
- VII. Verfahren
- VIII. Inkrafttreten
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