Sächsische Gutachterausschussverordnung – SächsGAVO
INHALT
Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung über die Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Sächsische Gutachterausschussverordnung – SächsGAVO)
- Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung über die Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Sächsische Gutachterausschussverordnung – SächsGAVO)
- Rechtsbereinigt mit Stand vom 30. Juli 2024
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1 Gutachterausschüsse
- § 1 Bildung und Zuständigkeit der Gutachterausschüsse
- § 2 Bestellung der Gutachterinnen und Gutachter
- § 3 Pflichten der Gutachterinnen und Gutachter
- § 4 Abberufung und vorzeitige Beendigung
- § 5 Besetzung des Gutachterausschusses im Einzelfall, Beschlussfassung
- § 6 Verfahren
- § 7 Aufgaben der oder des Vorsitzenden
- § 8 Geschäftsstelle
- § 9 Kaufpreissammlung
- § 10 Auskünfte aus der Kaufpreissammlung
- § 11 Bodenrichtwerte, Bodenrichtwertinformationssystem des Freistaates Sachsen
- § 12 Wahrnehmung weiterer Aufgaben durch den Gutachterausschuss
- § 13 Übermittlung von Informationen durch die Flurbereinigungsbehörden
- § 14 Zusammenarbeit der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses
- Abschnitt 2 Oberer Gutachterausschuss
- § 15 Zuständigkeit des Oberen Gutachterausschusses
- § 16 Aufgaben des Oberen Gutachterausschusses
- § 17 Aufgaben der Geschäftsstelle
- § 18 Anzuwendende Bestimmungen
- Abschnitt 3 Entschädigung, Kostenerhebung
- § 19 Entschädigung der Mitglieder der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses
- § 20 Kosten der Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses
- Abschnitt 4 Schlussvorschriften
- § 21 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
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