Sächsische Versammlungsstättenverordnung – SächsVStättVO
INHALT
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Sächsische Versammlungsstättenverordnung – SächsVStättVO)
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Sächsische Versammlungsstättenverordnung – SächsVStättVO)
- Rechtsbereinigt mit Stand vom 11. Januar 2020
- Inhaltsverzeichnis
- Teil 1 Allgemeine Vorschriften
- § 1 Anwendungsbereich, Anzahl der Besucher
- § 2 Begriffe
- Teil 2 Allgemeine Bauvorschriften
- Abschnitt 1 Bauteile und Baustoffe
- § 3 Bauteile
- § 4 Dächer
- § 5 Dämmstoffe, Unterdecken, Bekleidungen und Bodenbeläge
- Abschnitt 2 Rettungswege
- § 6 Führung der Rettungswege
- § 7 Bemessung der Rettungswege
- § 8 Treppen
- § 9 Türen und Tore
- Abschnitt 3 Besucherplätze und Einrichtungen für Besucher
- § 10 Bestuhlung, Gänge und Stufengänge
- § 11 Abschrankungen und Schutzvorrichtungen
- § 12 Toilettenräume
- § 13 Stellplätze für Menschen mit Behinderung
- Abschnitt 4 Technische Einrichtungen
- § 14 Sicherheitsstromversorgungsanlagen, elektrische Anlagen und Blitzschutzanlagen
- § 15 Sicherheitsbeleuchtung
- § 16 Rauchableitung
- § 17 Heizungs- und Lüftungsanlagen
- § 18 Stände und Arbeitsgalerien für Licht-, Ton-, Bild- und Regieanlagen
- § 19 Feuerlöscheinrichtungen und -anlagen
- § 20 Brandmelde- und Alarmierungsanlagen, Brandmelde- und Alarmzentrale, Brandfallsteuerung der Aufzüge
- § 21 Werkstätten, Magazine und Lagerräume
- Teil 3 Besondere Bauvorschriften
- Abschnitt 1 Großbühnen
- § 22 Bühnenhaus
- § 23 Schutzvorhang
- § 24 Feuerlösch- und Brandmeldeanlagen
- § 25 Platz für die Brandsicherheitswache
- Abschnitt 2 Versammlungsstätten mit mehr als 5 000 Besucherplätzen
- § 26 Räume für Lautsprecherzentrale, Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst
- § 27 Abschrankung und Blockbildung in Sportstadien mit mehr als 10 000 Besucherplätzen
- § 28 Wellenbrecher
- § 29 Abschrankung von Stehplätzen vor Szenenflächen
- § 30 Einfriedungen und Eingänge
- Teil 4 Betriebsvorschriften
- Abschnitt 1 Rettungswege, Besucherplätze
- § 31 Rettungswege, Flächen für die Feuerwehr
- § 32 Besucherplätze nach dem Bestuhlungs- und Rettungswegeplan
- Abschnitt 2 Brandverhütung
- § 33 Vorhänge, Sitze, Ausstattungen, Requisiten und Ausschmückungen
- § 34 Aufbewahrung von Ausstattungen, Requisiten, Ausschmückungen und brennbarem Material
- § 35 Rauchen, Verwendung von offenem Feuer und pyrotechnischen Gegenständen
- Abschnitt 3 Betrieb technischer Einrichtungen
- § 36 Bedienung und Wartung der technischen Einrichtungen
- § 37 Laseranlagen
- Abschnitt 4 Verantwortliche Personen, besondere Betriebsvorschriften
- § 38 Pflichten der Betreiber, Veranstalter und Beauftragten
- § 39 Verantwortliche für Veranstaltungstechnik
- § 40 Aufgaben und Pflichten der Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik, technische Probe
- § 41 Brandsicherheitswache, Rettungsdienst
- § 42 Brandschutzordnung, Räumungskonzept, Feuerwehrpläne
- § 43 Sicherheitskonzept, Ordnungsdienst
- Teil 5 Zusätzliche Bauvorlagen
- § 44 Zusätzliche Bauvorlagen, Bestuhlungs- und Rettungswegeplan
- § 45 Gastspielprüfbuch
- Teil 6 Bestehende Versammlungsstätten
- § 46 Anwendung der Vorschriften auf bestehende Versammlungsstätten
- Teil 7 Schlussvorschriften
- § 47 Ordnungswidrigkeiten
- § 48 (aufgehoben)
- § 49 In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten
- Anlagen
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