Schulordnung Berufsschule – BSO
INHALT
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Berufsschule im Freistaat Sachsen (Schulordnung Berufsschule – BSO)
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Berufsschule im Freistaat Sachsen (Schulordnung Berufsschule – BSO)
- Rechtsbereinigt mit Stand vom 1. August 2024
- Inhaltsübersicht
- Teil 1 Allgemeine Vorschriften
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Bildungsauftrag und Gliederung der Ausbildung
- § 3 Berufsvorbereitung
- § 4 Berufsvorbereitungsjahr
- § 5 Vorbereitungsklassen
- § 6 Berufliche Grundbildung
- Teil 2 Anmeldung, Aufnahme und Schulwechsel
- § 7 Anmeldung
- § 8 Aufnahme in die Berufsschule
- § 9 Schulwechsel
- Teil 3 Organisationsformen des Unterrichts und Unterrichtsbetrieb
- Abschnitt 1 Allgemeines
- § 10 Betriebspraktikum
- § 11 Klassenbildung
- § 12 Fachklassen und Einzugsbereiche
- § 13 Unterrichtsorganisation
- § 14 Besondere Vorschriften für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf
- Abschnitt 2 Unterrichtsbetrieb
- § 15 Stundentafeln, Lehrpläne und Klassenbücher
- § 16 Unterrichtszeit
- § 17 Beurlaubung
- § 18 Hausaufgaben
- Abschnitt 3 Nachweis und Bewertung der Leistung
- § 19 Leistungsnachweise
- § 20 Grundlage der Leistungsbewertung
- § 21 Bewertung der Leistungen
- § 22 Nachteilsausgleich
- § 23 Versäumnis und Verweigerung eines Leistungsnachweises
- § 24 Täuschungshandlung
- § 25 Komplexe Arbeitsaufgabe im Berufsvorbereitungsjahr und im Berufsgrundbildungsjahr
- Teil 4 Zeugnisse und Abschlüsse
- § 26 Zeugnisse, Halbjahresinformationen und Bescheinigungen
- § 27 Zeugnisbemerkungen
- § 28 Abschluss des Berufsvorbereitungsjahres und des Berufsgrundbildungsjahres
- § 29 Abschluss der Berufsschule in der dualen Berufsausbildung
- § 30 Mittlerer Schulabschluss
- Anlage (zu § 29 Absatz 2 Satz 2)
- Zuordnung der Punktwerte zu den Durchschnittsnoten
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