Richtlinie Berufliche Bildung
INHALT
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, des Sächsischen Staatsministerium des Innern zur Förderung der Beruflichen Bildung: erfolgreich und zukunftssicher (Richtlinie Berufliche Bildung)
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, des Sächsischen Staatsministerium des Innern zur Förderung der Beruflichen Bildung: erfolgreich und zukunftssicher (Richtlinie Berufliche Bildung)
- [geändert durch RL vom 19. Oktober 2023 (SächsABl. S. 1436) mit Wirkung vom 19. Oktober 2023]
- Teil A Allgemeine Regelungen
- I. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen
- II. Gegenstand der Förderung
- III. Sonstige Zuwendungsvoraussetzungen
- IV. Verfahren
- Teil B Besondere Regelungen
- I. Verbundausbildung
- II. Überbetriebliche Lehrunterweisung im Handwerk
- III. Überbetriebliche Ausbildung in der Land-, Forst- und Hauswirtschaft
- IV. Meisterbonus
- V. Überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS)
- VI. Berufliche Weiterbildung
- Teil C Inkrafttreten und Außerkrafttreten
- Anlage (zu Buchstabe B Ziffer V ÜBS)
Feedback