Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Staatsfinanzverwaltungsdienst – SächsAPOStF
INHALT
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Ausbildung und Prüfung im Vorbereitungsdienst der ersten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Finanz- und Steuerverwaltung mit dem fachlichen Schwerpunkt Staatsfinanzverwaltungsdienst (Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Staatsfinanzverwaltungsdienst – SächsAPOStF)
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Ausbildung und Prüfung im Vorbereitungsdienst der ersten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Finanz- und Steuerverwaltung mit dem fachlichen Schwerpunkt Staatsfinanzverwaltungsdienst (Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Staatsfinanzverwaltungsdienst – SächsAPOStF)
- Rechtsbereinigt mit Stand vom 18. September 2024
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1 Allgemeine Regelungen
- § 1 Geltungsbereich und Gegenstand
- § 2 Ziel und Grundsätze der Ausbildung
- § 3 Studiengang
- § 4 Zugang zur Laufbahnausbildung
- § 5 Auswahlverfahren
- § 6 Rechtsstellung der Studentinnen und Studenten, Einstellungsbehörde
- § 7 Leitung der Ausbildung und Ausbildungsbehörden
- § 8 Ausbildungsverantwortliche
- § 9 Vorgesetzte
- § 10 Lehrveranstaltungsfreie Zeiten und Erholungsurlaub
- Abschnitt 2 Dauer und Gliederung des Vorbereitungsdienstes
- § 11 Gliederung des Vorbereitungsdienstes
- § 12 Fachstudien
- § 13 Aufsichtsarbeiten und Hausarbeiten während der Fachstudien
- § 14 Beurteilungen und Studiennoten für die Fachstudien
- § 15 Berufspraktische Studienzeiten
- § 16 Praktische Ausbildung
- § 17 Dienstbegleitende Lehrveranstaltungen
- § 18 Ausbildungsplan und Beschäftigungsnachweis
- § 19 Studienplan und Lehrpläne
- Abschnitt 3 Prüfungen
- Unterabschnitt 1 Gemeinsame Vorschriften
- § 20 Zwischenprüfung und Laufbahnprüfung
- § 21 Prüfungsbehörde und Prüfungsorgane
- § 22 Bestellung, Zusammensetzung und Beschlussfassung der Prüfungsausschüsse
- § 23 Aufgaben des Prüfungsausschusses und seiner oder seines Vorsitzenden
- § 24 Prüferinnen und Prüfer
- § 25 Prüfungskommission für die mündliche Prüfung
- § 26 Geheimhaltung
- § 27 Schriftliche Prüfung
- § 28 Nachteilsausgleich
- § 29 Prüfungsnoten
- § 30 Bewertung der schriftlichen Prüfungsarbeiten
- § 31 Fehlerberichtigung
- § 32 Säumnis und Rücktritt
- § 33 Mängel im Prüfungsverfahren
- § 34 Ordnungsverstöße
- § 35 Wiederholung von Prüfungen
- § 36 Prüfungsakte
- Unterabschnitt 2 Zwischenprüfung
- § 37 Ziel
- § 38 Schriftliche Prüfungsarbeiten
- § 39 Ergebnis der Zwischenprüfung
- § 40 Bekanntgabe des Ergebnisses der Zwischenprüfung
- Unterabschnitt 3 Laufbahnprüfung
- § 41 Ziel
- § 42 Schriftliche Prüfungsarbeiten
- § 43 Zulassung zur mündlichen Prüfung
- § 44 Mündliche Prüfung
- § 45 Ergebnis der Laufbahnprüfung
- § 46 Bekanntgabe des Ergebnisses der Laufbahnprüfung
- § 47 Platzziffer
- Abschnitt 4 Aufstiegsverfahren
- § 48 Einführungszeit und Aufstiegsprüfung
- Abschnitt 5 Schlussbestimmungen
- § 49 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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