Ausbildungszuweisungsverordnung – AZuwVO
INHALT
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über pauschalierte Zuweisungen an freie Träger von Berufsfachschulen und Fachschulen zur Förderung der Ausbildung (Ausbildungszuweisungsverordnung – AZuwVO)
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über pauschalierte Zuweisungen an freie Träger von Berufsfachschulen und Fachschulen zur Förderung der Ausbildung (Ausbildungszuweisungsverordnung – AZuwVO)
- § 1 Zweckbestimmung
- § 2 Zuweisungsempfänger, Voraussetzungen und Umfang der Zuweisung
- § 3 Antrag, Verfahren
- § 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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