VwV Aus- und Fortbildungsvergütung
INHALT
Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen, des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung, des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt über die Vergütung von Nebentätigkeiten in der Aus- und Fortbildung (VwV Aus- und Fortbildungsvergütung)
- Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen, des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung, des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt über die Vergütung von Nebentätigkeiten in der Aus- und Fortbildung (VwV Aus- und Fortbildungsvergütung)
- [geändert durch VwV vom 25. November 2020 (SächsABl. S. 1375) mit Wirkung ab 1. Januar 2021]
- I. Geltungsbereich
- II. Begriffsbestimmungen
- III. Grundsätzliches
- IV. Vergütung für Lehrtätigkeit in der Fortbildung
- V. Vergütung für Lehrtätigkeit in der Ausbildung
- VI. Vergütung für Prüfungstätigkeit
- VII. Vergütung für Tätigkeiten der Mitglieder von Prüfungsausschüssen
- VIII. Reisekosten- und Auslagenerstattung
- IX. Antragsfrist
- X. Mitteilung von Zahlungen an die Finanzbehörden nach der Mitteilungsverordnung
- XI. Übergangsregelung
- XII. Inkrafttreten und Außerkrafttreten
- Anlagen
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